Köln | Die zukünftigen Betreiber eines Kosmetikstudios, die Fische zum Entfernen der Hornhaut einsetzen wollen, haben heute vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Sieg erlangt. Damit verpflichtet das Gericht die Stadt Köln, über den Antrag einer entsprechenden tierschutzrechtlichen Erlaubnis für das Kosmetikstudio neu zu entscheiden. Zuvor hatte die Stadt Köln eine solche Erlaubnis verweigert.

Die Kläger beabsichtigen, Fische der Spezies „Garra Rufa“ gewerblich zu halten. Die Fische sollen die Füße der Kunden behandeln, indem sie die Hornhaut an den Füßen abknabbern. Diese Form der „Kosmetik“ ist in asiatischen Ländern verbreitet. Die Stadt Köln hatte zuvor die Erteilung einer dafür benötigten Erlaubnis im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, der Einsatz der Fische allein zu Wellnesszwecken sei mit dem Verständnis eines ethisch geprägten Tierschutzes nicht vereinbar.

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Der Vorsitzende hat laut einer Mitteilung des Gerichts zur Begründung der Entscheidung ausgeführt, die Belange des Tierschutzes und das Grundrecht der Kläger auf Berufsfreiheit müssten in Einklang gebracht werden. Die nach dem Tierschutzgesetz verlangte angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere könne grundsätzlich durch geeignete Auflagen sichergestellt werden. Die Stadt Köln müsse nunmehr darüber entscheiden, wie durch Auflagen etwa zur Größe der Fischbecken, zu den einzuhaltenden Hygienestandards, zu Verhaltensanweisungen an die Kunden und zu Ruhephasen für die Fische eine tierschutzgerechte Haltung zu gewährleisten sei.

Autor: dd | Foto: Verbaska/Shutterstock.com
Foto: Fische der Spezies „Garra Rufa“ bei der „Arbeit“ (Foto: Verbaska/Shutterstock.com)