Köln | Die 16. große Strafkammer des Landgerichts Köln hat heute im sog. „Oppenheim-Verfahren“ vier frühere Verantwortliche des Bankhauses Sal. Oppenheim jeweils wegen besonders schwerer Untreue in 2 Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt: So hat sie gegen den Angeklagten von Oppenheim eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten auf Bewährung und gegen die Angeklagten von Krockow und Pfundt jeweils Gesamtfreiheitsstrafen von 2 Jahren auf Bewährung verhängt. Der Angeklagte Janssen ist zu einer (nicht mehr bewährungsfähigen) Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden.

Ausweislich der mündlichen Urteilsbegründung sieht es die Kammer zum einen als erwiesen an, dass die vier Angeklagten im Jahr 2008 für das Bankhaus Sal. Oppenheim Anteile an einer Gesellschaft erwarben, welche eine Büroimmobilie in der Bockenheimer Landstraße in Frankfurt gekauft hatte. Dabei nahmen sie jedenfalls billigend in Kauf, dass die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen Aufwendungen den Marktwert der Anteile – auch deutlich – überstiegen. Die Abteilung „Beteiligungen“ hatte vor diesem Hintergrund von dem Kauf der Anteile abgeraten. Die Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass das Bankhaus Sal. Oppenheim durch dieses Vorgehen der Angeklagten einen Schaden in Höhe von 23,5 Millionen Euro – die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Marktwert der Gesellschaftsanteile zum Zeitpunkt des Kaufes – erlitten hat.

Zum anderen hat die Kammer festgestellt, dass die vier Angeklagten im September 2008 eine Darlehensgewährung in Höhe von 20 Millionen Euro und eine Kapitalerhöhung in Höhe von 59,8 Millionen Euro zugunsten der Arcandor AG durch das Bankhaus Sal. Oppenheim beschlossen, obwohl sie wussten, dass die Arcandor AG ansonsten insolvent gewesen wäre. Ein Sanierungskonzept für die Arcandor AG lag den Angeklagten nicht vor. Dem Bankhaus Sal. Oppenheim entstand hierdurch ein Schaden in Höhe von nahezu 80 Millionen Euro.

Die Kammer hat im Hinblick auf die Schadenshöhe in beiden Tatkomplexen jeweils eine Untreue in einem besonders schweren Fall angenommen. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür einen Strafrahmen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe vor. Im Rahmen der Strafzumessung hat sie allen vier Angeklagten insbesondere zugutegehalten, dass sie nicht vorbestraft sind. Zudem hat sie zugunsten der Angeklagten von Krockow und von Oppenheim berücksichtigt, dass sie sich umfassend geständig eingelassen und u.a. durch die Schilderung ihrer Motivation und der Tathintergründe das Verfahren abgekürzt haben. Zugunsten des Angeklagten Pfundt hat sie als strafmildernd bewertet, dass er zumindest in seinem letzten Wort Reue und Bedauern zum Ausdruck gebracht hat. Der Angeklagte Janssen, der die Taten bis zuletzt bestritten hat, ist u.a. aus dem Grund zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden, dass die Kammer ihn als „Dreh- und Angelpunkt“ bzw. als die „zentrale Figur“ angesehen hat, die in alle Vorgänge maßgeblich eingebunden war. Die Kammer hat dargelegt, dass es insoweit auf seine Beteiligung als Risikomanager am Tatgeschehen und die Motivation des Angeklagten ankomme und nicht auf die „Zugehörigkeit“ zur Bankfamilie.

Den drei zu Bewährungsstrafen verurteilten Angeklagten sind im Rahmen ihrer Bewährungsauflagen von der Kammer jeweils Zahlungen in Höhe von 300.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen aufgegeben worden. Die konkreten Einrichtungen wird die Kammer mit gesondertem Beschluss in den nächsten Wochen bestimmen. Der weitere Angeklagte Esch ist wegen fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 5.500 Euro (d.h. insgesamt 495.000 Euro) verurteilt worden. Die Kammer hat diesbezüglich festgestellt, dass der Angeklagte Esch Geschäftsführer der Gesellschaft ADG war, die ohne die dafür erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) Darlehen an Dritte gewährte, u.a. im Jahr 2005 ein Darlehen über 380 Mio. Euro an Madelaine Schickedanz. Diese Darlehenssumme war der ADG zuvor von dem Bankhaus Sal. Oppenheim darlehensweise zur Verfügung gestellt worden. Gegen den Angeklagten Esch war zuvor mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten der Verfahrensteil, welcher das Geschäft bezüglich der Immobilie in der Bockenheimer Landstraße zum Gegenstand gehabt hatte, gegen Zahlung von 6 Millionen Euro (3 Mio. an die Staatskasse, 1 Mio. an gemeinnützige Einrichtungen und 2 Mio. an das Bankhaus Sal. Oppenheim zur Schadenswiedergutmachung) eingestellt worden. Hintergrund dafür war, dass sich sein Gehilfenbeitrag als äußerst niederschwellig herausgestellt hat; insbesondere hat die Kammer keine Verschleierungshandlungen des Angeklagten Esch, der in den maßgeblichen Unterlagen alle Flächen offen ausgewiesen hat, feststellen können. Außerdem erfolgte die Übertragung der Immobilie auf das Bankhaus ausdrücklich gegen seinen Willen.

Mit der heutigen Urteilsverkündung endet am 128. Verhandlungstag eines der umfangreichsten Wirtschaftsstrafverfahren der letzten Jahre am Landgericht Köln. Die Kammer hat in einer umfassenden, sich über mehr als zwei Jahre erstreckenden Beweisaufnahme u.a. mehr als 100 Zeugen vernommen und über 15.000 Blatt Papier als Urkunden in die Hauptverhandlung eingeführt. Zudem hatte sie über Beweisanträge seitens der am Verfahren beteiligten 14 Verteidiger zu entscheiden, die mehrere Dutzend Aktenordner füllen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl den fünf Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft Köln steht das Rechtsmittel der Revision zu. Diese ist binnen einer Woche ab der heutigen Urteilsverkündung einzulegen.

Autor: ag, Quelle: Landgericht Köln