Urteil: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Münster | aktualisiert | Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Montag eine Klage der AfD gegen die Einstufung zurück und bestätigte das Urteil aus der Vorinstanz. Kölner Aktivist:innen fordern jetzt die Einleitung eines AfD Verbotsverfahrens. Die ersten Statements der Politik liegen vor … Urteil: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen weiterlesen
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