Köln | Jörg Uckermann, ehemaliger Kölner Ratsherr für die als rechtsextrem geltende Bürgerbewegung „Pro Köln“ wurde heute vor dem Landgericht Köln zu einer Gesamthaftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten – ohne Bewährung – verurteilt. Im Betrugsprozess gegen vier Personen, die in der vergangenen Legislaturperiode „Pro Köln“-Ratsmitglieder waren und die teilweise noch für „Pro Köln“ im aktuellen Kölner Rat sitzen, mussten sich diese unter anderem wegen bandenmäßigen Betrugs verantworten, den das Gericht nicht festsstellen konnte. Eine Angeklagte wurde freigesprochen. Die beiden anderen Angeklagten erhielten Geldstrafen in vierstelliger Höhe.

Uckermann musste sich dabei in insgesamt über 200 Fällen vor Gericht verantworten, darunter Betrug und Leistungserschleichung. In ihrer Urteilsbegründung sieht es die 12. Strafkammer des Kölner Landgerichts als erwiesen an, dass die drei heute verurteilten Angeklagten entweder durch ihre Unterschriften bewusst wahrheitswidrig die sachliche Richtigkeit von Sitzungslisten bestätigten, obwohl ihnen bekannt war, dass nicht sämtliche der in diesen Listen aufgeführten Personen an den Fraktions- und Arbeitskreissitzungen ihrer Bürgerbewegung teilgenommen hatten, oder sich selbst falsch als Teilnehmer in die Sitzungslisten eintrugen. Aufgrund der falschen Listen wurden die Stadt Köln zu Unrecht Sitzungsgelder ausgezahlt sowie vermeintliche Fahrtkosten und Verdienstausfälle erstattet.

Außerdem wurde Uckermann im heutigen Urteil neben den vorstehend aufgeführten Taten auch wegen vorsätzlicher falscher Versicherung an Eides Statt, versuchter Steuerhinterziehung und Betruges in 13 weiteren Fällen verurteilt. So stellte das Gericht auch fest, dass der Angeklagte gegenüber der Stadt Köln in elf Fällen Verdienstausfall für seine Teilnahme an Rats-, Fraktions- und Arbeitskreissitzungen geltend machte, obwohl er der behaupteten Erwerbstätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht nachging, und der Stadt Köln derart einen Schaden in vierstelliger Höhe zufügte.

„Pro Köln“ distanziert sich von Uckermann

Vor der Urteilsverkündung am heutigen Tag hatte „Pro Köln“ schriftlich mitgeteilt, Uckermann sei seit Sommer 2014 weder Mitglied von „Pro Köln“ noch von „Pro NRW“.

Autor: dd
Foto: Zu einer Haftstrafe verurteilt: Ex-„Pro Köln“-Politiker Jörg Uckermann (Archivfoto)