Berlin | Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), fordert deutlich mehr Verbraucherbildung an Schulen. „Es ist auch im Interesse der Wirtschaft, dass junge Verbraucher lernen, die Qualität von Lebensmitteln, Finanzdienstleistungen oder Datenschutz zu beurteilen“, sagte Müller der „Welt“. Diese drei wichtigen Themen sollten daher als Schulinhalte verpflichtend und auch prüfungsrelevant sein.

So sollte die Berechnung von Guthaben- oder Sollzinsen eine elementarer Bestandteil des Mathematikunterichts sein. „Auch Kopfrechnen ist wichtig“, sagte Müller. Jeder sollte zudem praktische Ernährungskompetenz haben und wissen, „wie lange man Fahrradfahren muss, um die Kalorien von einer Portion Pommes Frites wieder abzustrampeln“. Müller sprach sich für mehr Transparenz auf Produktverpackungen aus. „Bei bestimmten Verpackungen etwa von Lebensmitteln fühlen sich bis zu 50 Prozent der Verbraucher getäuscht, wie unsere Umfragen zeigen“, erklärte er. Nicht nur die Industrie, auch Verbraucherschützer hätten in den vergangenen Jahren zu sehr auf Masse statt Klasse gesetzt.

Müller erklärte weiter, es sei noch keine gute Verbraucherinformation, die Leute mit Nährwertangaben zuzuschütten, von denen man wisse, dass sie innerhalb von durchschnittlich fünf Sekunden gar nicht gelesen werden können. „So lange dauert es nämlich, bis wir vor dem Supermarktregal eine Entscheidung treffen. Verbraucher wollen klare Angaben und fair informiert werden: Wo kommt ein Produkt her? Was ist drin? Unter welchen Bedingungen wurde es produziert? Was drin ist muss auch drauf stehen – sonst haben Verbraucher schnell das Gefühl, hinters Licht geführt zu werden“, so Müller.

Mit Blick auf die digitale Welt plädierte Müller für klare Regelungen zum Umgang mit persönlichen Daten im Internet. „Diese Daten über mich gehören mir“, sagte Müller der „Welt“. Er wolle niemanden darin einschränken, seine Daten jemandem anzuvertrauen. Es komme aber darauf an, dass Verbraucher die Kontrolle über ihre Daten behielten und diese nicht ohne ihr Wissen weitergegeben und zweckentfremdet werden könnten. „Dafür brauchen wie eine gute Datenschutzregelung auf der Ebene der EU und eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände, um Recht zum Beispiel auch gegen große US-Konzerne durchsetzen zu können“, sagte Müller. Grundsätzlich müssten sich Verbraucher darauf einstellen, dass sie es in der digitalen Welt mit einem „allwissenden Verkäufer“ zu tun hätten, der anhand von Daten das Kaufverhalten einer Person vorhersagen könne.

Autor: dts