Düsseldorf | aktualisiert | Am Dienstag tritt die Kommission zur Reform der Nordrhein-Westfälischen Verfassung zum ersten Mal zusammen, um sich mit der Ausgestaltung ihres Auftrags auseinanderzusetzen, den dritten Teil der Landesverfassung „von den Organen und Aufgaben des Landes“ zu modernisieren. Aus Köln wurden die beiden SPD-Politiker Martin Börschel und Andreas Kossiski  in die Kommission berufen.

Dabei soll sich die Kommission vordringlich mit den folgenden Themen befassen:

– Änderung der Wahlalters
•- Regeln für eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode
•- Stärkung der Abgeordnetenrechte (Verankerung von Informationsrechten)
•- Wahl des Ministerpräsidenten, Überprüfung der Eidesformel
•- Folgewirkungen von Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheid
•- Rechtsschutz vor dem Verfassungsgerichtshof
•- Schuldenbremse
•- Partizipation von EU-Bürgern auf Landesebene
•- Fragen der Subsidiarität sowie Stellung der kommunalen Selbstverwaltung

Die Verfassungskommission soll überparteilich, konsensual und mit einem Höchstmaß an Transparenz agieren. Der Arbeitsprozess soll so gestaltet sein, dass für Interessierte in NRW jederzeit die Möglichkeit zur Mitwirkung gewährleistet werden kann und entsprechende Vorschläge unmittelbar einfließen können. Link zur vollständigen Tagesordnung.

Vorsitzender der Kommission ist der Vorsitzende des Hauptausschusses, Prof. Dr. Rainer Bovermann, der nicht stimmberechtigt ist. Die Verfassungskommission setzt sich aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen (die SPD entsendet 8, die CDU 5, GRÜNE, FDP und PIRATEN je 2 Mitglieder). Die Landesregierung kann ebenso wie die Kommunalen Spitzenverbände, letztere mit einem gemeinsamen Vertreter, an den Sitzungen der Verfassungskommission mit beratender Stimme teilnehmen.
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Autor: dd
Foto: Eine Kommission soll die geltende Landesverfassung modernisieren.