Köln | Am kommenden Montag 13. März wird der Hauptausschuss der Stadt Köln über den Ratsbeschluss vom 7. Dezember 2016 entscheiden. Der Rat hatte damals das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in Köln beschlossen. Jetzt hebt der Hauptausschuss in einer Dringlichkeitsentscheidung den Beschluss auf und der Rat wird am 4. April den Beschluss des Hauptausschusses bestätigen. Grund ist die Rechtsunsicherheit, denn Verdi klagt gegen den Beschluss der Stadt Köln vom Dezember 2016 und die Stadt hat die Konsensrunde in der ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zur Sonntagsöffnung geschaffen werden soll am 1. März platzen lassen.

Die Gerichte kippen eine Sonntagsöffnung nach der anderen. Denn es gibt ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2015. Das Gericht entschied damals, dass ein verkaufsoffener Sonntag nur noch dann zulässig ist, wenn es eine Veranstaltung gibt, die im Mittelpunkt steht und nicht der Kommerz. Zudem muss eine räumliche Nähe zwischen der Veranstaltung und den geöffneten Verkaufsstellen gegeben sein. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat bereits so entschieden. Kirchen und Gewerkschaften machen schon lange Front gegen den verkaufsoffenen Sonntag und wollen das Familie, Religion und Kultur im Fokus des Sonntags stehen.

Und gesetzlich ist geregelt, dass es ein Tätigkeitsverbot gibt, für die Dinge die nicht zwingend erledigt werden müssen. In mehreren Städten in NRW wurde die Sonntagsöffnung bereits von Gerichten gekippt, etwa in Münster und Velbert.

Verdi hat jetzt die Stadt Köln verklagt. Die städtische Verwaltung schreibt, dass am 8. Februar die entsprechende Klage eingangen ist. Verdi will, dass die Stadt Köln die am 17. November 2016 beschlossene Rechtsverordnung aufgehoben wird. SPD, Grüne, CDU und die gute Wählergruppe wollten eine erweiterte Konsensrunde in 2017 erreichen, dieses Ziel ist nun gescheitert.

Die nächste Sonntagsöffnung in Köln war für den 2. April geplant. Daher will die Stadt jetzt im Hauptausschuss eine schnelle Entscheidung herbeiführen. Aufgrund der vielen Gerichtsentscheidungen ist damit zu rechnen, dass die Parteien, den Ratsbeschluss aus 2016 zurücknehmen.

Autor: Andi Goral
Foto: Die Kölner Einkaufsmeile Schildergasse