Köln |  Als „nicht rechtskonform“ beurteilt das Verwaltungsgericht Köln die Verordnung der Stadt, nach der für dieses Jahr sieben verkaufsoffene Sonntage erlaubt wurden. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt und begrüßt das jetzt erlassene Urteil, nachdem die Stadt die Verordnung aufheben muss.

„Wir haben von Anfang an gegen die Planungen der Stadt zu verkaufsoffenen Sonntagen in diesem Jahr Einwände erhoben und dringend um einen Kurswechsel auf Seiten der Stadt geworben. Rat und Verwaltung haben sich leider über unsere rechtlichen Bedenken hinweggesetzt“, erklärt Britta Munkler, stellvertretende Geschäftsführerin von Verdi Köln.

„Der Anlassbezug für eine Verkaufsfreigabe ist nicht klar geregelt“, bemängelt sie. Kleine Feste würden als Vorwand genommen, Geschäften eine Öffnung am Sonntag zu erlauben. „Wenn in Butzweiler eine Luftfahrtschau stattfindet, warum soll dann IKEA verkaufen dürfen?“, fragt Munkler. Sie denke dabei nicht nur an den Schutz der Einzelhandels-Beschäftigten, sondern auch an die Geschäftsleute. Sie fordert die Stadt auf, sich mit Verdi und dem Einzelhändlerverband an einen Tisch zu setzen, um eine eindeutige und rechtlich verbindliche Verordnung zu erlassen: „Wir brauchen Rechtssicherheit.“.

Parallel dazu konnten Verdi und Stadt sich auf andere verkaufsoffene Sonntage einigen. Stattfinden können sie in diesem Jahr in Rath/Heumar (28. Mai), Neustadt/Süd (11. Juni) und Nippes (6. August). Verdi will sich aber bei Verstößen weitere Klagen vorbehalten.

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Foto: Verkaufsoffene Sonntage: Das Kölner Verwaltungsgericht gab einer Klage von Verdi gegen die Stadt Recht. Foto: ehu