Köln | Nachdem am gestrigen Tag Sonntagsöffnungen in drei Veedeln vom Verwaltungsgericht untersagt wurden, entschied das Verwaltungsgericht Köln heute gegen einen Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi für die Sonntagsöffnung am 16. Dezember in der Kölner Innenstadt. Die dort stattfindenden Weihnachtsmärkte seien von so hohem öffentlichen Interesse, dass eine Sonntagsöffnung gerechtfertigt sei, so das Gericht. Gegen den Beschluss kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt werden.

Die Stadt Köln plant eine sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen am 16. Dezember in der Kölner Innenstadt im Bereich zwischen Rhein – Straße Heumarkt – Pipinsstr. – Cäcilienstr. – Hahnenstr. – Aachener Str. – Brüsseler Str. – Venloer Str. – Magnusstr. – Zeughausstr. – Komödienstr. – Trankgasse – Rhein anlässlich der dort stattfindenden Weihnachtsmärkte. Eine entsprechende Rechtsverordnung beschloss der Rat der Stadt Köln im Oktober 2018. Verdi klagte gegen diese Entscheidung und bekam vor dem Verwaltungsgericht nicht Recht.

Das Gericht begründete: „Ein solches „öffentliches Interesse“ könne in den anlassgebenden Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) gesehen werden. Unabhängig von konkreten Besucherprognosen ergebe sich aus den Gesamtumständen, dass die Ladenöffnung als bloßer Annex der Weihnachtsmärkte erscheine. Die Weihnachtsmärkte seien in ihrer Gesamtheit eine im städtischen Leben herausragende Veranstaltung. Insgesamt befänden sich im fraglichen Bereich sechs verschiedene Weihnachtsmärkte mit über 500 Ständen, die bei konservativer Schätzung 4 Mio. Besucher anzögen. Angesichts dieser Größenordnung sei es nicht zweifelhaft, dass ein hinreichender räumlicher Zusammenhang zwischen den Weihnachtsmärkten und der Ladenöffnung in dem hier freigegebenen Bereich der Innenstadt bestehe.“

Az.: 1 L 2722/18

Autor: Andi Goral
Foto: Weihnachtsmarkt in Köln