Köln | Das Verwaltungsgericht Köln wird vor der Bundestagswahl im September nicht mehr über Eilanträge der Alternative für Deutschland (AfD) entscheiden. Die Partei wendete sich mit Eilanträgen gegen die Einstufung als sogenannter Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz und gegen die Bekanntgabe der Mitgliederzahl des „Flügels“.

Die Entscheidungen des Kölner Verwaltungsgerichts seien zunächst für Anfang Juli 2021 geplant gewesen. Diese Planung sei aber nicht zu halten. Das Gericht begründet dies mit der hohen Komplexität des Verfahrens und der späten Übersendung der Verwaltungsvorgänge durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Das Gericht im Detail: „So sind in dem die Einstufung als Verdachtsfall betreffenden Verfahren erst am 5. Mai 2021 die bereits bei Eingang des Verfahrens am 21. Januar 2021 angeforderten Verwaltungsvorgänge (14 Aktenordner) übersandt worden. Diese waren zudem nicht vollständig; erst auf Nachforderung der Kammer wurden am 15. Juni 2021 weitere 27 Aktenordner mit Verwaltungsvorgängen übersandt. Zu den übersandten Unterlagen ist der AfD rechtliches Gehör zu gewähren. Ebenso steht eine Stellungnahme des BfV zu einem umfassenden Schriftsatz der AfD (knapp 1.400 Seiten mit 17 Ordnern Anlagen) aus.“

Das Gericht führt weiter aus, dass es eine Entscheidung vor der Bundestagswahl aus Respekt gegenüber dem Wähler ablehne. Das Gericht: „Insofern sei zu berücksichtigen, dass sowohl eine für die AfD positive als auch eine negative Entscheidung die Wahlentscheidung der Bürger zugunsten und zulasten der Partei beeinflussen könne. Weiter sei in den Blick zu nehmen, dass die Frage der Einstufung als Verdachtsfall die Beobachtung von Bundes- wie Landtagsabgeordneten der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln betreffe.“

Das Gericht plant jetzt Entscheidungen im ersten Quartal 2022 in den Hauptsacheverfahren nach mündlicher Verhandlung zu treffen. Dann soll auch über die Eilverfahren mitentschieden werden. Bis dahin ist das BfV im Verfahren betreffend die Einstufung als Verdachtsfall an die Zwischenentscheidung (Hängebeschluss) des Gerichts vom 5. März 2021 gebunden, die vom BfV nicht mit einer Beschwerde angegriffen worden ist.

Az.: 13 L 104/21 und 13 K 325/21 (Eilverfahren und Klageverfahren betreffend die Mitgliederzahl des Flügels) sowie 13 L 105/21 und 13 K 326/21 (Eilverfahren und Klageverfahren betreffend die Einstufung als Verdachtsfall)

Autor: red