Im Frühjahr 2011 wurde auf der Internetplattform „VroniPlag“ der Vorwurf publiziert, die Dissertation enthalte Plagiate. Der Kläger bat den Dekan der Philosophischen Fakultät um Überprüfung. Diese führte zur Entziehung des Doktorgrades. Das Verwaltungsgericht hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Die Fakultät habe zutreffend angenommen, dass der Kläger eine Täuschung begangen habe. Er habe weite Passagen seiner Dissertation wörtlich aus fremden Werken übernommen, ohne diese eindeutig und entsprechend den Regeln wissenschaftlicher Arbeit zu kennzeichnen. Dadurch habe er verschleiert, dass große Teile der Dissertation abgeschrieben seien. Zugleich habe er billigend in Kauf genommen, dass die Prüfer dem Irrtum unterliegen, dass es sich um eigene Gedanken und Ausführungen des Klägers handele. Die Entscheidung der Universität sei auch sonst nicht zu beanstanden. Die Fakultät habe umfangreiche Erwägungen zu Gunsten und zu Lasten des Klägers angestellt, die keine Ermessensfehler erkennen ließen. Insoweit komme es nicht darauf an, ob eine andere Universität in einem vergleichbaren Fall von einer Entziehung abgesehen hätte.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

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