Köln, 13.9.2007, 16:10 Uhr > Das Verwaltungsgericht Köln beschäftigte sich mit einem Autorennen, das von London nach Zagreb führen soll und auch an Köln vorbeiführt. In der Begründung des Gerichts heißt es: Die für das kommende Wochenende geplante Rallye „Cannonball 8000“ von London nach Zagreb kann auf deutschen Straßen nicht stattfinden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute ergangenen Beschluss. Das Gericht bestätigte damit einen Bescheid der Bezirksregierung Köln, mit dem diese einen Antrag der in Großbritannien ansässigen Firma „Cannonball 8000 Limited“ auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung abgelehnt hatte.

Das Gericht wertete die geplante Rallye als ein grundsätzlich verbotenes Rennen auf öffentlichen Straßen. Die Veranstalterin hatte zwar geltend gemacht, nach ihren Organisationsregeln handele sich nicht um ein Rennen im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Dem folgte das Gericht jedoch nicht: Nach Auswertung der Berichte über die in der Vergangenheit durchgeführten Veranstaltungen der „Cannonball 8000“ und Ankündigungen der diesjährigen Rallye im Internet, auch auf der offiziellen Homepage der Veranstalterin, gebe es überwiegende Anzeichen dafür, dass mit der Veranstaltung ein „Wettbewerb zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten“ beabsichtigt und mit Verkehrsverstößen zu rechnen sei. Damit handle es sich hier um eine grundsätzlich verbotene Straßenbenutzung, die zur Gefährdung Dritter führen könne.

Die Bezirksregierung Köln war für die Entscheidung über die beantragte Ausnahmegenehmigung zuständig, weil die Teilnehmer am kommenden Samstag, den 15. September 2007, über Aachen kommend auf der geplanten Teilstrecke Brüssel-Prag das deutsche Straßennetz benutzen wollen.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Az. 11 L 1308/07

[ag; Quelle: VG Köln]