Köln | Die Landesdatenschutzbeauftragte von NRW erteilt Videoüberwachung und Videobeobachtung auf Weihnachtsmärkten sowohl staatlicher als privater Überwachung keinen Freibrief. Ob Videoüberwachung statthaft sei, hänge von der Gefährdungslage ab.
Köln ist ein Weihnachtsmarkt Hotspot und zieht Menschen aus der ganzen Welt wegen seiner Christmas Markets und der besonderen Atmosphäre rund um den Dom an. Aber es gibt nicht nur die großen Weihnachtsmärkte, sondern auch Märkte in den Veedeln. Weihnachtsmärkte erfreuen sich aber auch außerhalb der Metropole einer immer stärkeren Beliebtheit und werden daher als Möglichkeit unternehmerischen Handelns erkannt und genutzt. Viele Menschen kommen auf engem Raum zusammen. Nicht erst seit dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz spielt das Thema Sicherheit auf Weihnachtsmärkten eine Rolle. Immer wieder stehen auch Taschendiebstähle im Fokus.
Die Schausteller:innen, die Weihnachtsmärkte anbieten fordern daher besondere Sicherheitsmaßnahmen und unter anderem eine zeitlich begrenzte Videoüberwachung. Zu diesem Ansinnen erklärt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW, Bettina Gayk schriftlich: „Das Bedürfnis vieler Menschen nach Sicherheit ist verständlich. Ebenso haben viele Besucher:innen aber auch den Wunsch, frei und unbeobachtet über die Märkte zu schlendern. Eine Videoüberwachung ist deshalb gut abzuwägen. Ob sie erlaubt ist, hängt stark davon ab, ob es Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage gibt.“
Dies gilt auch für die Sicherheitsbehörden wie Landespolizei und Ordnungsämter, die nachweisen müssen, dass auf den Märkten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Es reiche aber nicht aus zu vermuten, dass auf einem Weihnachtsmarkt Taschendiebstähle stattfinden könnten, um den gesamten Weihnachtsmarkt großflächig mit Videobeobachtung auszustatten. Diese erhebliche Grundrechtseinschränkung vieler Menschen sei durch Mutmaßungen nicht zu rechtfertigen. Dies gelte auch für Möglichkeit von Terroranschlägen.
Wer Videobeobachtung oder -überwachung einsetzen wolle, der müsse Erkenntnisse aus früheren Veranstaltungen als Beweis vorliegen. Gayk erteilt damit dem Ansinnen des Präsidenten des Schaustellerbundes Albert Ritter eine Absage der Videobeobachtung und Einlasskontrollen für Weihnachtsmärkte forderte und den Datenschutz als Schutzschirm für Täter:innen diskreditierte.
Gayk ordnet dies als falsche Sicht auf den Datenschutz ein: „Der Datenschutz soll vielmehr sicherstellen, dass Freiheitsrechte mit Belangen der Sicherheit sorgfältig abgewogen werden. Die Gefährdungslage einiger attraktiver Weihnachtsmärkte in den großen Städten ist oft eine ganz andere als bei beschaulichen Tagesveranstaltungen auf dem Land. Nicht überall müssen die Besucher:innen hinnehmen, beim Glühweinkonsum oder dem Plausch mit ihren Freunden beobachtet zu werden.“