Köln | 38 Fragen hat eine Redaktion von 18 bis 26-Jährigen, so die „taz“ für den „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung zusammengestellt. Millionen klicken auf die Fragen des „Wahl-O-Mat“ und beantworten diese mit „ja“, „nein“ oder „neutral“. Am Ende können 8 Parteien aus 40 ausgewählt und miteinander verglichen werden. Jetzt klagt die Partei Volt gegen diese Vorauswahl und sieht darin eine unfaire Behandlung kleinerer Parteien. Worauf zielt die Kritik am „Wahl-O-Mat“ ab?

Der „Wahl-O-Mat“ wird intensiv genutzt

Die Bundeszentrale für politische Bildung gibt an, dass der „Wahl-O-Mat“ seit 2002, dem Jahr seiner Einführung 71 Millionen Mal genutzt wurde. Bei der letzten Bundestagswahl 2017 verglichen 15,7 Millionen Wählerinnen und Wähler mit dem „Wahl-O-Mat“ die Positionen von Parteien. 47 Millionen Mernschen wählten bei der Bundestagswahl 2017. Damit macht rein rechnerisch 33 Prozent der Wählerinnen und Wähler Gebrauch vom „Wahl-O-Mat“. Die Bundeszentrale für politische Bildung gibt an, dass der „Wahl-O-Mat“ vor allem eine Entscheidungshilfe für Jung- und Erstwähler sei. Der Anteil der Wählerinnen und Wähler bis der Bundestagswahl 2017 der bis zu 30-Jährigen lag bei 14,8 Prozent. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass das Tool keine „Wahlempfehlung“ sei.

Die Kritik von Volt

Volt kritisiert, dass nach Beantwortung aller Fragen, der „Wahl-O-Mat“ nur die Möglichkeit bietet acht Parteien auszuwählen, um die Übereinstimmungen mit den ausgewählten eigenen Positionen zu überprüfen. Dies seien weniger als die Zahl der Parteien, die aktuell im Europaparlament sitzen. Volt schreibt: „Das aktuelle Auswahlverfahren dient deswegen vor allem den Interessen der bereits etablierten und bekannteren Kräfte. Darunter leiden sowohl neue Gruppen als auch die Nutzer und Nutzerinnen, denen ein Teil des politischen Spektrums verschlossen bleiben muss.“

Die Partei forderte daher die Bundeszentrale für politische Bildung auf, diesen Umstand im „Wahl-O-Mat“ zu verändern. Die Partei argumentiert, dass das gewählte Auswahlverfahren des „Wahl-O-Mat“ die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit der Parteien verletze. Weiter heißt es bei Volt: „Da das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung für viele Wähler und Wählerinnen eine wichtige Entscheidungshilfe darstellt, die ihnen in der zusehends komplexer werdenden politischen Landschaft Orientierung bietet, kann von einem direkten Einfluss auf die spätere Stimmabgabe ausgegangen werden.“ Leo Lüddecke, Mitglied des Vorstands von Volt Deutschland, zu möglichen Alternativen: ”Dabei wäre eine schlichte, alle Parteien mit den entsprechenden Übereinstimmungswerten erfassende Tabelle übersichtlicher und zielführender.”

Immer wieder Kritik am „Wahl-O-Mat“

Volt wollte zunächst außergerichtlich erreichen, dass die Bundeszentrale für politische Bildung „den verzerrenden Vorauswahlprozess“ zugunsten einer pluralistischen Debatte verändere. Da dies nicht erfolgte, beantragte Volt den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln. Die Bundeszentrale für politische Bildung wird sich, so einer der Sprecher, im laufenden Verfahren nicht zu den Argumenten von Volt äußern und verweist auf den FAQ-Katalog. Der „Wahl-O-Mat“ gerät immer wieder in die Kritik, zum einen durch die verkürzte Darstellung politischer Standpunkte, dass Parteien Inhalte verändern können, oder ihr Programm für den „Wahl-O-Mat“ optimieren und dass er sich, entsprechend seiner Intention nicht nur an Jung- und Erstwähler wende, sondern breite Schichten erreiche und damit auf die Wahl Einfluss nehme. Auch die einfachen Antwortmöglichkeiten „ja, nein, neutral“ werden den komplexen politischen Fragestellungen nicht gerecht, ist ein weiterer Vorwurf gegen den „Wahl-O-Mat“.

Autor: Andi Goral