Wiesbaden | In Deutschland sind im Jahr 2016 0,2 Prozent weniger Personen wegen eines strafrechtlichen Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden als im Vorjahr. Insgesamt wurden 737.873 Personen verurteilt, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Wie im Vorjahr war die Verhängung einer Geldstrafe die häufigste Sanktionsart.

So wurden 568.314 Personen zu einer Geldstrafe und 107.831 zu einer Freiheitsstrafe oder einem Strafarrest nach allgemeinem Strafrecht verurteilt. Bei weiteren 61.728 Personen wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. Davon erhielten 10.033 Personen eine Jugendstrafe, bei 43.901 wurden Zuchtmittel und bei 7.794 Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz verhängt.

Hinsichtlich der Deliktart machten Straftaten im Straßenverkehr im Jahr 2016 rund ein Fünftel aller rechtskräftigen Verurteilungen aus. 154.331 Personen wurden wegen einer Straftat im Straßenverkehr verurteilt, das waren 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Noch nicht Gegenstand der Verurteilungen im Jahr 2016 ist die mit Wirkung zum 13. Oktober 2017 neu in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführte Vorschrift nach § 315d, nach der die Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen ein Straftatbestand ist.

Insgesamt wurden 480.647 Straftaten nach dem StGB (ohne Delikte im Straßenverkehr) im Jahr 2016 rechtskräftig verurteilt, darunter 138.795 in der Deliktgruppe Diebstahl- und Unterschlagung (– 0,4 Prozent) und 159.305 in der Deliktgruppe Betrug und Untreue (– 5,5 Prozent). Rund 8,2 Prozent der gerichtlichen Schuldsprüche erfolgten im Jahr 2016 wegen Verletzungen des Rechtsguts auf körperliche Unversehrtheit. Es gab 60.663 rechtskräftige Verurteilungen wegen Körperverletzung.

Dies waren 399 Personen beziehungsweise 0,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) existieren in Deutschland noch weitere Gesetze, die Strafvorschriften enthalten. Im Jahr 2016 wurden 102.895 Personen wegen der Verletzung anderer Gesetze verurteilt, darunter am häufigsten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Im Jahr 2016 waren es 57.539 und damit 3,0 Prozent mehr als im Vorjahr.

Autor: dts