Straßenschild Camping

Köln | Am 14. und 15. Juli 2021 traf Starkregen und anschließen Sturzfluten NRW. Menschen starben und Werte wurden vernichtet. Auch Campingplätze und Kleingärten waren betroffen. Diesen erteilte die Bezirksregierung Köln jetzt eine Absage in Bezug auf Förderhilfen beim Wiederaufbau.

Mehrere Campingplatz und Kleingartenbetreiber*innen beantragten bei der Bezirksregierung Köln Wiederaufbauhilfen. Jetzt hat das NRW-Heimatministerium entschieden. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) hat entschieden, dass Wohnwagen, Mobilheime, sonstige Anlagen in Kleingärten oder Campingplätzen im Grundsatz nach Nr. 4 Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen (FRL) keine förderfähigen Anlagen darstellen. Es handele sich nicht um förderfähige Wohngebäude. Das Ministerium teilte dies der Kölner Bezirksregierung mit.

Das Land NRW wird nur denen beim Hausrat helfen, die in einer solchen Anlage ihren dauerhaften Wohnsitz hatten. Dies ist aber im Einzelfall nachzuweisen. Die eingereichten Anträge werden nun entsprechend von der Bezirksregierung abgelehnt.