Berlin | Die Wirtschaft stellt Bedingungen an die bundesweite schwarze Liste, die Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) einrichten will. Auf der Liste sollen Unternehmen aufgeführt werden, die wegen Bestechung, Betrug oder anderen Wirtschaftsdelikten verurteilt wurden und von der Auftragsvergabe ausgeschlossen sind: „Ein Wettbewerbsregister auf Bundesebene einzuführen ist nur dann sinnvoll, wenn im Gegenzug ausnahmslos alle entsprechenden Länderregelungen entfallen“, sagte Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), dem „Handelsblatt“. Bisher haben etwa Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen vergleichbare Listen, auf denen Unternehmen stehen, die von einer Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

„Die Voraussetzungen für eine Eintragung in das Register dürfen nicht weiter verschärft werden“, mahnte Lösch weiter. Mit der Eintragung drohe der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, der ein Unternehmen hart treffe. Der Verband Die Familienunternehmer hat grundsätzlich nichts gegen ein bundesweites Wettbewerbsregister.

„Wichtig ist, dass tatsächlich nur rechtskräftige Urteile und bestandskräftige Bußgeldentscheidungen zu einem Eintrag in das Register führen“, sagte Lutz Goebel, Präsident des Verbandes. „Grundlose Vermutungen und Beschuldigungen gehören nicht in ein solches Register, genauso wenig wie Fahrlässigkeitsdelikte – wenn beispielsweise ein Unternehmen für seinen Lieferanten mitschuldig gesprochen wird, da dieser den Mindestlohn missachtet.“ Goebel mahnte zudem, dass das Register nur für öffentliche Auftraggeber einsehbar sein dürfe.

„Datenschutz muss groß geschrieben werden. Die geplanten Sicherheitsvorkehrungen und auch die Sanktionen bei Missachtung dieser müssen noch präziser formuliert werden als das im Moment der Fall ist“, forderte er.

Autor: dts