Die bedeute aber nicht, dass diese Rechte dann an Yahoo übertragen werden würden. "Wenn ein Nutzer stirbt, löschen wir auf Anfrage und nach Erhalt der Kopie der Sterbeurkunde den Account", sagte Yahoo-Sprecherin Judith Sterl in München der dts Nachrichtenagentur. Auch vor der AGB-Änderung sei dies schon so gehandhabt worden, aber nicht explizit verankert gewesen. In den letzten Monaten habe es verstärkte Nachfragen zu diesem Thema gegeben.

[dts; Foto: Thomas Max Müller]