Insgesamt sind 17,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Verwalterinnen und Verwalter seit Ende April aufgerufen, Angaben zu den Gebäuden und Wohnungen in Deutschland zu machen. Die Fragebögen können sowohl postalisch als auch elektronisch übermittelt werden. Der Zensus 2011 basiert auf einem registergestützten Verfahren – in erster Linie werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Ergänzend sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 eine Haushaltebefragung bei 7,9 Millionen Menschen, eine Gebäude- und Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Befragungen in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor.

[dts]