Köln | In einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) vom 9. bis 10. November 2017 im Hotel- und Gaststättengewerbe haben 3.295 Prüfkräfte rund 14.900 Personen befragt. Das teilt die Generalzolldirektion heute mit. Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen sollen zudem in rund 1.400 Fällen Geschäftsunterlagen eingesehen worden sein. Im Fokus der Generalzolldirektion sollen die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten gestanden haben, insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, die Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung, Scheinselbständigkeit und die illegale Ausländerbeschäftigung.

Mehrere Festnahmen

Bei einigen Hauptzollämtern erfolgten Festnahmen, da Personen bei der Arbeit angetroffen wurden, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels waren. Auch soll es zu mehreren Fluchtversuchen gekommen sein, da Arbeitnehmer versuchten, sich der Kontrolle zu entziehen, erklärt die Generalzolldirektion.

In über 2.700 Fällen seien weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. In mehr als 1.000 Fällen werde dabei dem Verdacht der Mindestlohnunterschreitung nachgegangen. Daneben werden im Wesentlichen mögliche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und illegaler Ausländerbeschäftigung überprüft, erklärt die Generalzolldirektion.

Aufgrund der Erkenntnisse sollen 433 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet worden sein. Festgestellt wurden hauptsächlich Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und ausländerrechtliche Vorschriften.

Mindestlohn für alle Branchen 8,84 Euro 

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Branchen, damit auch im Hotel- und Gaststättengewerbe. Der Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro.

Autor: ib