Erbbaurecht für städtische Grundstücke – was beschließt der Rat am Donnerstag?
Köln | Am Donnerstag entscheidet der Kölner Rat über den Umgang mit Grundstücken im Eigentum der Stadt Köln. Werden Grundstücke für den Geschosswohnungsbau, also Mehrfamilienhäuser nur noch im Erbbaurecht vergeben? Die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung sieht dies vor und spicht davon, dass der Verkauf städtischer Grundstücke für den Geschosswohnungsbau vorrangig im Verfahren Erbbaurecht erfolgen solle. Ob … Erbbaurecht für städtische Grundstücke – was beschließt der Rat am Donnerstag? weiterlesen
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