Immobilienkauf in Köln: Stadtverwaltung mit neuem NRW Denkmalschutzgesetz überfordert
Köln | Die Oberbürgermeisterin Henriette Reker, die von Stadtdirektorin Andrea Blome vertreten wurde, und der CDU Fraktionsvorsitzende Bernd Petelkau zeichneten eine Dringlichkeitsentscheidung mit dem Titel „Befristeter Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 31 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Vorbereitung einer generellen Lösung“, die der Kölner Rat in seiner … Immobilienkauf in Köln: Stadtverwaltung mit neuem NRW Denkmalschutzgesetz überfordert weiterlesen
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