Köln | Zum 1. Februar lässt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie die Isolierungspflicht für Corona-Infizierte fallen. Auch die Testregelungen in Schulen und Kindertagesstätten sowie Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten entfallen. Nur einige weitere Schutzmaßnahmen gelten dann in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen. Zum 31. Januar läuft die Test- und Quarantäneverordnung aus. Somit besteht … Neue Corona-Regelungen in NRW: Ab dem 1. Februar entfallen Maskenpflicht in ÖPNV und Isolierungspflicht weiterlesen
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