Neue NRW-Coronaschutzverordnung gilt bis 2. April: Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen
Köln | Mit Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes im Deutschen Bundestag müssen die Bundesländer ihre Rechtsverordnungen – in NRW die Coronaschutzverordnung – anpassen. Das Land NRW hat dies heute getan und es nutzt die Übergangsregelungen. Für Bürger*innen bedeutet dies: neue Regeln bis 2. April einprägen, denn am 20. März entfallen nicht automatisch alle Regelungen. Die neue … Neue NRW-Coronaschutzverordnung gilt bis 2. April: Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen weiterlesen
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