Köln | Mit Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes im Deutschen Bundestag müssen die Bundesländer ihre Rechtsverordnungen – in NRW die Coronaschutzverordnung – anpassen. Das Land NRW hat dies heute getan und es nutzt die Übergangsregelungen. Für Bürger*innen bedeutet dies: neue Regeln bis 2. April einprägen, denn am 20. März entfallen nicht automatisch alle Regelungen.

Die neue Coronaschutzverordnung gilt, wie das neue Infektionsschutzgesetz ab dem morgigen Samstag. Aufgrund der hohen Infektionszahlen in NRW verlängert die Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen bis 2. April. Auch in den NRW Krankenhäusern würden eine Vielzahl von Corona-Patient*innen betreut.

Das sind die Maskenregelungen:
• Die bisher geltenden Regeln für das Tragen von Masken in Innenräumen bleiben unverändert bestehen.
• Im Freien entfällt die Maskenpflicht in NRW

Dies gilt ab Morgen:
• Für Nichtimmunisierte Personen fallen ab morgen die Kontaktbeschränkungen und die Zugangsbeschränkungen zu Versammlungen weg.
• Die Kapazitätsbeschränkungen und festen Personenobergrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen entfallen. Dies gilt etwa für den Besuch von Sportveranstaltungen. Bei Veranstaltungen mit über 1.000 Besucher*innen gilt eine Maskenpflicht, also etwa bei Spielen des 1. FC Köln.
• Viele der Zugangsbeschränkungen etwa in der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen sind wieder gestattet.
• Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G und nicht mehr 2G+. Für Volksfeste gilt zukünftig ebenfalls 3G.

Die Landesregierung empfiehlt das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Situationen in denen viele Menschen aufeinandertreffen. Sollten nach dem 2. April über die Grundmaßnahmen hinaus weitere Schutzmaßnahmen nötig sein, dann wäre dafür ein Beschluss des NRW-Landtages nötig.

NRW-Gesundheitsminister Laumann in einem schriftlichen Statement: „Wir alle sehnen ein Ende der Pandemie herbei. Leider bekommen aber gerade viele in ihrem Betrieb, im privaten Umfeld oder auch durch eine eigene Infektion mit: Die Pandemie ist nicht vorbei. Deshalb nutzen wir in Nordrhein-Westfalen die uns bis zum 2. April 2022 verbliebenen Möglichkeiten und verlängern viele Schutzmaßnahmen. Gesellschaftliches, wirtschaftliches und kulturelles Leben sind bereits im Wesentlichen normal möglich. Gefährden wir durch ein zu frühes Fallenlassen der verbliebenen Schutzmaßnahmen jetzt nicht die Erfolge der letzten Monate.“