Köln | Mit Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes im Deutschen Bundestag müssen die Bundesländer ihre Rechtsverordnungen anpassen. Neben der NRW-Coronaschutzverordnung muss auch die Corona-Betreuungsverordnung angepaßt werden. Die wichtigste Nachricht für Kölner Schülerinnen und ihre Eltern: Bis 2. April müssen die Schülerinnen Maske tragen und nach den Osterferien gibt es keine anlasslosen Tests mehr. Das Schulministerium in … NRW-Corona-Betreuungsverordnung gilt bis 2. April – diese Regeln gelten an den NRW und Kölner Schulen weiterlesen
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