Kreide an einer Tafel. Symbolbild, undatiert.

Köln | Mit Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes im Deutschen Bundestag müssen die Bundesländer ihre Rechtsverordnungen anpassen. Neben der NRW-Coronaschutzverordnung muss auch die Corona-Betreuungsverordnung angepaßt werden. Die wichtigste Nachricht für Kölner Schülerinnen und ihre Eltern: Bis 2. April müssen die Schülerinnen Maske tragen und nach den Osterferien gibt es keine anlasslosen Tests mehr.

Das Schulministerium in NRW wünscht sich einen möglichst wenig eingeschränkten Schulbetrieb in NRW und Köln in naher Zukunft. Die derzeit gültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen des Landes NRW und damit auch in Köln gelten unverändert noch bis zum 2. April 2022 weiter. Anschließend entfällt die Maskenpflicht, aber wer eine Maske tragen möchte, dem stehe dies frei.

NRW-Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer in einem schriftlichen Statement: „Die Pandemie dauert schon über zwei Jahre, und wir alle sehnen den Tag herbei, an dem wir auf dem Weg zu mehr Normalität die Corona-Beschränkungen generell, aber besonders auch an unseren Schulen zurückfahren können. Angesichts der zum Teil dramatischen Auswirkungen der vergangenen beiden Jahre auf Kinder und Jugendliche dürfen sie bei den nun anstehenden Lockerungen nicht hintenanstehen. Das Land nutzt die Übergangsregelung des Bundes. Nach dem Ende dieser Übergangszeit endet die Maskenpflicht, sodass die Schülerinnen und Schüler ab Montag, dem 4. April 2022, keine Masken mehr in den Schulen tragen müssen. Bei allen anstehenden Entscheidungen ist mir besonders wichtig, dass der Umgang mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung an den Schulen mit den Öffnungsbeschlüssen von Bund und Ländern Schritt hält. Man darf nicht vergessen, dass unsere Schülerinnen und Schüler, ob klein ob groß, seit Beginn des Schuljahres im vergangenen August die Maske bis auf eine vierwöchige Pause ununterbrochen im Unterricht getragen haben.“

Die Tests an den Schulen sollen noch bis zu den Osterferien beibehalten werden. Nach den Osterferien wird das anlasslose Testen an den Schulen in NRW nicht wieder aufgenommen, so das NRW-Schulministerium. Mit der Aufhebung der Test- und Maskenpflicht sollen entlang des Beschlusses der Kultusministerkonferenz die weitgehenden Einschränkungen des regulären Schulbetriebs spätestens bis Mai entfallen.