OVG NRW: Polizei Köln darf Breslauer Platz, Neumarkt und Ebertplatz mit Video dauerhaft beobachten
Köln | Die polizeiliche Videobeobachtung auf den Kölner Plätzen Breslauer Platz, Neumarkt und Ebertplatz darf fortgeführt werden und ist rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) und kassierte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Allerdings verschärfte es auch die Regeln für die Polizei Köln bei Versammlungen, die die Kölner Beamten schon … OVG NRW: Polizei Köln darf Breslauer Platz, Neumarkt und Ebertplatz mit Video dauerhaft beobachten weiterlesen
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