Köln | Mit dem heutigen 1. Juni ändert sich für die Geflüchteten aus der Ukraine die Bezugsgrundlage für ihre finanzielle Absicherung. Bisher erhielten sie Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und ab dem heutigen Tag haben sie Anspruch auf Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII. Also Hartz IV. Es gilt eine Übergangsfrist. In Köln betrifft … Ukraine Flüchtlinge in Köln: Umstellung des Leistungsbezuges – Erwerbsfähige erhalten Geld jetzt vom Jobcenter weiterlesen
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