Verwaltungsgericht Köln: Räumung und Abriss der Baumhäuser im Hambacher Forst rechtswidrig
Köln | Die von der Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung der NRW-Landesregierung durchgeführte Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst ist rechtswidrig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Aus der Weisung des Ministeriums sei erkennbar, dass die Räumungsaktion letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner … Verwaltungsgericht Köln: Räumung und Abriss der Baumhäuser im Hambacher Forst rechtswidrig weiterlesen
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