Selten kann sich der Normalbürger gegen die großen Bergbaubetreiber wehren, wenn durch deren Bergwerke Schäden am eigenen Haus entstehen. Zu teuer sind die Verfahrenskosten, und selbst wenn der Prozess gewonnen ist, steht man hinterher ohne Geld da, berichtete heute
Gero Debusmann, ehemaliger Chef des Oberlandesgerichts Hamm. Dabei seien die Schäden an den Häusern teilweise immens. Sie reichten etwa von Rossen in der Wand über Wassereinbrüchen bis hin zu großflächigen Bodenabsackungen. Seit nun knapp einem Jahr gibt es eine kostenfreie Alternative zu den teuren Gerichtsverfahren. Die Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW bietet kostenfreie Schlichtungsverfahren zwischen dem Antragsteller und dem Bergbaubetreiber RWE Power an.

Vermutet der Betroffene, dass durch das in der Nähe stationierte Bergbauwerk Schäden am Haus entstanden sind, so kann er einen kostenfreien Antrag an die Anrufungsstelle senden. Bearbeitet wird der Antrag nur, wenn es zuvor zwischen dem Geschädigten und RWE Power zu keiner Einigung kommen konnte. In diesem Fall tritt die Schlichtungsstelle ein, die auch auf Kosten von RWE staatlich vereidigte Sachverständiger zur Erstellung eines Gutachtens hinzuziehen kann. Geleitet werden die Schlichtungsfälle durch einen Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt hat, in diesem Falle ist es Gero Debusmann, ehemaliger Chef des Oberlandesgerichts Hamm. „Gegen Sachverständige, die mit den Bergbaubetreibern zusammenarbeiten, herrscht viel Misstrauen“, berichtet der Vorsitzende. „In einem Fall haben wir uns deshalb beispielsweise für einen Sachverständiger aus der Lausitz entschieden, der für den Konkurrenzbetrieb arbeitete", so Debusmann.


Foto: Gero Debusmann, ehemaliger Chef des Oberlandesgerichts Hamm und Vorsitzender der Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW.

39 Fälle in 6 Monaten
„Die Schlichtung ist ein Versuch sich auf nicht-juristischen Boden einig zu werden.“, erklärt Debusmann und fährt fort: „Ziel ist es, einen einvernehmliche Lösung zu finden.“
Die bisher am stärksten betroffenen Gebieten seien die Gemeinde Bergheim, Jülich und Niederzehren, so die Bezirksregierung Köln. Bisher gab es von insgesamt 39 Fällen nur eine Schlichtung. Diese ging positiv für den Geschädigten aus. Einige Verfahren laufen seit Beginn des Jahres und werden wohl auch noch andauern. „Für das Gutachten müssen Bodenproben genommen werden, der Boden wird aufgebuddelt und man muss herausfinden was ist da im Untergrund los ist“, erläutert Debusmann das langwierige Verfahren. Die Einholung von Gutachten nimmt also viel Zeit in Anspruch nimmt. Gero Debusmann schätzt dass die Verfahren ungefähr ein Jahr dauern werden. Belegt das Gutachten einen Bergbauschaden am Haus, muss RWE für die Schäden aufkommen. Debusmann geht aber davon aus, dass RWE der Schlichtung zustimmt.

[vis; Foto oben: Thomas Max Müller/Pixelio]