„Verantwortung lässt sich weder teilen, noch delegieren“, erklärte Guido Schlimbach von der AIDS-Hilfe NRW. „Eine Kriminalisierung legt aber nahe, dass allein die Menschen mit HIV für den Schutz zuständig sind. Dabei ist die Richtschnur unserer Prävention die hundertprozentige Verantwortung aller, in erster Linie für sich selbst, aber auch für das Gegenüber.“ Die Strafverfolgung sei kein angemessenes Instrument, um Infektionen zu vermeiden. „Suchstrategien und Isolierung haben noch nie geholfen, vor HIV zu schützen“, sagte Schlimbach. „Die Stigmatisierung der HIV-Positiven führt vielmehr dazu, dass diese ihre Infektion und den Schutz vor Ansteckung nicht thematisieren.“ Da das Wissen um eine Infektion die Voraussetzung für eine Bestrafung ist, wird die Kriminalisierung viele vom HIV-Test abhalten, die eventuell ein relevantes Infektionsrisiko haben, befüchtet die Aidshilfe. Andererseits aber wiege sie Nichtinfizierte in falscher Sicherheit. Darüber hinaus müsse die Rechtsprechung zur Kenntnis nehmen, dass eine gut verlaufende HIV-Therapie genauso wirksam vor Ansteckung schütze wie Kondome. „Wir fordern Gerichte und Staatsanwaltschaften auf, eine HIV-Übertragung und –Exposition zukünftig nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen.“

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