Wiesbaden | aktualisiert | Der Anteil an Wohngeldhaushalten in Deutschland ist im Jahr 2016 um 0,4 Prozent auf insgesamt 1,5 Prozent angestiegen. Am Jahresende 2015 hatten rund 460.000 private Haushalte Wohngeld bezogen, während es am Jahresende 2016 rund 631.000 Haushalte waren, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Auch in Köln ist die Zahl der Haushalte, denen Wohngeld bewilligt wurde von 2015 auf 2016 um 3238 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Leiter des Amtes für Wohnungswesen in der Stadt Köln Josef Ludwig erläutert die Zusammenhänge.

Der Anstieg sei im Wesentlichen auf die Wohngeldreform 2016 und die damit verbundene Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der Wohngeldreform 2009 zurückzuführen, so die Statistiker.

In Mecklenburg-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 3,3 Prozent am häufigsten auf Wohngeld angewiesen, am seltensten in Bayern mit einem Anteil von 0,9 Prozent. 2016 gaben Bund und Länder zusammen 1,15 Milliarden Euro für Wohngeld aus. Das entspricht im Vergleich zu 2015 einem Anstieg von 68 Prozent.

Damals hatten die gezahlten Wohngeldbeträge bei 680,8 Millionen Euro gelegen. Rein rechnerisch wendete der Staat im Jahr 2016 bundesweit 14 Euro je Einwohner für Wohngeld auf, so die Statistiker. Ende 2016 hatten in rund 94 Prozent der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld.

Für diese sogenannten reinen Wohngeldhaushalten betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch 157 Euro, von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 145 Euro. Unter wohngeldrechtliche Teilhaushalte versteht man Haushalte in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Diese machten sechs Prozent der Wohngeldhaushalte am Jahresende 2016 aus.

In Köln ist die Zahl der Wohngeldberechtigten Haushalte gestiegen

Fünf Jahre lang sank die Zahl der Haushalte in Köln, denen die Stadt Wohngeld bewilligte und erreichte 2015 ihren Tiefststand seit 2009. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Haushalte dann mit einem Mal stark um 3238 an.

Josef Ludwig vom Amt für Wohnungswesen erläuterte den Anstieg mit der Gesetzgebung: Wohngeld ist von seiner Zielsetzung ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung, das oberhalb der Transferleistungen angesiedelt ist. Dies bedeutet, dass Wohngeld nur derjenige bekommen kann, dessen Lebensunterhalt gesichert ist. Leider sei im Wohngeldgesetz keine Dynamisierung der Einkommens- und Mietobergrenzen geregelt. Dadurch komme es zu der immer wiederkehrenden Entwicklung, dass nach jeder Wohngeld-Novelle die Empfängerhaushalte sprunghaft ansteigen und sich dann in den nachfolgenden Jahren wieder kontinuierlich verringern.
Die Anzahl der Berechtigten verringert sich entweder durch übersteigendes Einkommen bzw. in Richtung Transferleistungen (SGB II und XII).
Zum 01.01.2016 ist das Wohngeldgesetz novelliert worden, dadurch ist der sprunghafte Anstieg zu erklären. Für 2017 wird die Zahl auf annähernd gleichem Niveau bleiben. Danach ist wieder mit einem Rückgang zu rechnen.
Inzwischen hat auch die (alte) Bundesregierung erkannt, dass eine Dynamisierung notwendig ist. Dies ist einer Presserklärung von Frau Ministerin Hendricks zum  Wohngeld und Mietenbericht der Bundesregierung vom 05.07.2017 zu entnehmen.
Die weitere Entwicklung ist abzuwarten.

Autor: dts