Stadt fordert umfassende Konzepte für die Inanspruchnahme großer Plätze. Das Vergabekonzept der Stadt Köln sieht vor, dass für Veranstaltungen auf zentralen
Plätzen der Stadt im Jahr davor rechtzeitig Genehmigungsanträge gestellt werden. Für Veranstaltungen im ersten und zweiten Quartal des nächsten Jahres sind dem Amt für öffentliche Ordnung solche Anträge bis spätestens zum 23. Oktober 2009 einzureichen. Das Ordnungsamt wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen für seine erste Sitzung nach der Kommunalwahl eine Liste mit den vorgesehenen Veranstaltungen vorlegen (Termin ist noch nicht festgelegt).

Die Anträge müssen den im Vergabekonzept näher bezeichneten Qualitätszielen und Sicherheitsbestimmungen für Veranstaltungen auf den großen städtischen Plätzen entsprechen. Ihnen sind folgende Unterlagen beizufügen:
Ein (bauliches) Veranstaltungs- sowie Auf- und Abbaukonzept einschließlich eines
Zeitplans für die Veranstaltung selbst und für den Auf- und Abbau.

Ein genauer Lageplan bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Aufbauten,
einschließlich der Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der
Feuerwehr sowie der Fluchtwege und Entleerungsflächen aus den unterirdischen
Verkehrsanlagen (U-Bahn, Tiefgaragen etc.).

Gegebenenfalls ein veranstaltungsbedingt erhöhtes Sicherheitskonzept, in dem
a) die Belegungsdichte und die Flucht- und Rettungswegsituation beschrieben
wird,
b) situationsbedingt der Einbau von Wellenbrechern vorgesehen wird,
c) der eventuelle Einsatz der Feuerwehr unter Berücksichtigung der dazu
notwendigen Anfahrts- und Rettungswege erläutert ist und
d) zusätzlich auch ersichtlich ist, dass bei der Auf- und Abbauphase der
Veranstaltung die Erreichbarkeit der Nachbarbebauung mit Einsatzfahrzeugen der
Feuerwehr weiterhin gewährleistet wird.

Gegebenenfalls ein Verkehrskonzept bei Großveranstaltungen mit hohem
Publikumsaufkommen für die An- und Abreise der Besucherinnen und Besucher.

Gegebenenfalls eine Bestätigung über die Durchführung eines behördlich
angeordneten Sanitätsdienstes einschließlich der dazu gehörenden
Einsatzkonzeption.

Ein eigenständiges Beschwerdemanagement während der Veranstaltung und der
Auf- und Abbauarbeiten sowie die Benennung eines Ansprechpartners für die
Stadtverwaltung. Zudem die Benennung eines Ansprechpartners auch bei
Subunternehmen beziehungsweise nachgeordneten Auftragnehmern, die
zuständig und im Sinne des Gesamtkonzeptes wie ein Betreiber verantwortlich
sind.

Ein aktuell erstelltes Schallschutzprognosegutachten beilärmintensiven
Veranstaltungen.

Ein Reinigungskonzept, das sowohl die Beseitigung von Verschmutzungen und
Müll während der Veranstaltung als auch danach umfasst.

Bei Großveranstaltungen ist ein Sanitärkonzept vorzulegen.

Die potenziellen Veranstalter müssen ihre Anträge einreichen beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung „Straßen und Grünflächennutzungen“, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, E-Mail:
strassennutzungen@stadt-koeln.de.

[ag]