Köln | Gut getimed zum gestrigen Champions-League Abend kontrollierte die Kölner Polizei ein Wettbüro in der Kölner Innenstadt auf dem Hohenzollernring. Der derzeitig gültige Glücksspielstaatsvertrag* sieht vor, dass die Länder Konzessionen für private Spielanbieter vergeben müssen, da der deutsche Staat das Monopol auf das Glücksspiel erhebt. Allerdings hat NRW noch keine Konzessionen vergeben und daher sind Sportwetten privater Anbieter verboten.

Das heute in Köln kontrollierte Wettbüro, die Polizei geht davon aus, dass es über 100 in der Stadt gebe, gehört zu einem Anbieter der in NRW mehrere Angebote unterhält. Es habe Vorermittlungen gegeben, aber es gehe bei der Aktion nicht gezielt gegen diesen einen Anbieter, sondern man wolle den Kontrolldruck auf die Szene insgesamt erhöhen. Polizeipräsident Albers, der die Aktion persönlich begleitete, spricht von einer ersten behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Stadt Köln, die Steuerfahndung und die Polizei arbeiten Hand in Hand, einen Tag zuvor war schon in Leverkusen ein Wettbüro untersucht worden.

Der deutsche Staat erhebt den Anspruch auf das Glücksspielmonopol. Mit diesem Anspruch ist er bereits einmal vor dem europäischen Gerichtshof gescheitert. Daraufhin einigten die Länder sich auf einen neuen Vertrag, aus dem allerdings Schleswig Holstein ausgeschert ist. Es sollen Konzessionen vergeben werden, auf die sich private Anbieter bewerben können. In NRW hat das Land aber bisher keine einzige Konzession vergeben. Damit sind Sportwetten privater Anbieter derzeit illegal. Übrigens auch Online. Ob die geplante Zahl von 20 Konzessionen wiederum vor dem europäischen Gerichtshof Bestand haben wird, ist zweifelhaft. Derzeit ist eine Klage eines Onlineanbieters aus Gibraltar vom Bundesgerichtshof an den europäischen Gerichtshof weitergeleitet worden. In Italien waren 80 Konzessionen vorgesehen, als der 81. klagte bekam er Recht. Das deutsche Glückspielmonopol wird damit begründet, dass der Staat damit seine Bürger vor der Spielsucht schützen möchte.

Die Polizei prüfte gestern Abend, ob in dem Wettbüro alles mit rechten Dingen zu geht und auch kein illegales Glückspiel angeboten werde. Vor allem auch Wetten etwa auf Hunderennen. Zudem seien Wettbüros auch immer ein Ort an dem Geld aus Straftaten auftauche. In Köln gibt es rund 250 konzessionierte Spielhallen mit rund 3.000 Geldspielautomaten. Dazu kommen in Gaststätten rund weitere 10.000 Geldspielgeräte. Wer übrigens auch im Internet auf ausländischen Seiten wettet, die für Deutschland keine Konzession haben, macht sich nach § 285 des Strafgesetzbuches strafbar und ihm drohen eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder sechs Monate Haft. Es gibt aber noch keinen verurteilten Spieler nur wegen des Spielens. Wer allerdings auf diesen illegalen Seiten, oder sich an illegalen Spielen in Wettbüros beteiligt, darf von den Behörden im Falle von Betrug und Verlust keine Unterstützung erwarten. Wer also legal Sportwetten in Deutschland, auch auf Championsleague Spiele abschließen will, der kann dies nur bei staatlichen Anbietern tun.

[infobox]* Auszug aus dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland

§ 4 Allgemeine Bestimmungen

1. Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.

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Autor: ag