Köln | In den vergangenen beiden Jahren 2021 und 2022 wurde weniger als 500 geförderte Wohneinheiten in Köln im Neubau fertiggestellt. Im Sechsjahresvergleich die niedrigste Anzahl. Für 2023 verbessern sich die Konditionen bei der Wohnraumförderung.

Lag der Anteil neugebauter geförderter Wohnungen in den Jahren 2017 bis 2020 immer deutlich über der Marke 500 – ja sogar 600 – so sinkt dieser in den vergangenen zwei Jahren unter die Schwelle von 500. Für den geförderten Wohnungsbau in NRW stehen für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel wurden im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Milliarden Euro erhöht. Die Mittel stammen von der NRW.Bank, Landes- und Bundesmitteln.

So viel erhält die Stadt Köln

Die Stadt Köln erhält daraus ein Globalbudget in Höhe von 95 Millionen Euro. Die Summen gab das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD NRW) am 15. Februar bekannt. Dabei handelt es sich um das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2023-2027 (WoFP) sowie die Wohnraumförderbestimmungen (WFB) und die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum (RL Mod) für das Programmjahr 2023. Förderschwerpunkte liegen im Bereich Klimawandel und Klimaschutz beim Neubau und der Modernisierung von geförderten Wohnungen. Energiesicherheit und CO2-freie Wärmeversorgung stehen im Fokus. Die gestiegenen Baukosten werden durch die Erhöhung der Grunddarlehen um 15 und Tilgungsnachlässe von 5 Prozent aufgefangen.

Grundpauschale steigt

Bei Förderberechtigten mit Wohnberechtigungsschein (WBS) A steigt die Grundpauschale je Quadratmeter Wohnfläche um 440 Euro auf jetzt 3.390 Euro. Im Bereich des WBS B um 290 Euro auf 2.950 Euro. Die Bewilligungsmiete wird in der Einkommensgruppe A um 0,10 Euro auf 7,10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat angehoben, in der Einkommensgruppe B liegt die Bewilligungsmiete nun um 0,20 Euro höher, bei 8,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat.

Der Energiestandard „Netto Null“ ist neu. Hier wird der gesamte Energiebedarf für die Heizung und das Warmwasser durch regenerative Energien im Gebäude oder gebäudenah erzeugt. Hierfür gibt es ein Zusatzdarlehen und 50 Prozent Tilgungsnachlass in Höhe von 450 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Zudem kann die Bewilligungsmiete um 0,20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat angehoben werden.

Wohnungsgenossenschaften, die neu gegründet und die von den Bewohner:innen getragen werden, sollen durch zwei neue Zusatzdarlehen gefördert werden. Pro geförderte Wohnung kann ein Zusatzdarlehen von 60.000 Euro beantragt werden. Dies gilt für die ersten fünf Projekte innerhalb von zehn Jahren nach der ersten Förderzusage. Zudem wurden die Mittel für barrierefreien Wohnraum deutlich pro Quadratmeter erhöht.

Die Bewilligungsmieten können inflationsbedingt jährlich statt um 1,5 Prozent dann um 1,7 Prozent angehoben werden. Und das ab der Förderzusage und nicht mehr ab der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Die Darlehen werden nur noch fünf Jahre mit 0 Prozent Zinsen verzinst, dann gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent. Die Eigenleistung wird auf 10 Prozent reduziert. Eine weitere Neuerung ist, dass geförderte Gebäude nicht mehr 7 Vollgeschosse haben dürfen, sondern nur noch 6. Allerdings gibt es für Kommunen die Möglichkeit dies im Rahmen ihrer Bebauungspläne zu überschreiten.

Modernisierung von Bestandswohnungen

Der Darlehenshöchstbetrag je Wohnung, die modernisiert wird, wird auf 200.000 Euro angehoben. Das sind 50.000 Euro mehr, als noch im vergangenen Jahr.

Die NRW.Bank wird ab 2023 die Prüfung der Gesamtkosten- und Finanzierungsprüfung von den Bewilligungsbehörden übernehmen. Mit einer Ausnahme: Selbstgenutztes Eigentum. Dafür wurde ein neues Programm „WohnWeb“ entwickelt.

Die Mitteilung der Stadtverwaltung wird am 18. April im Unterausschuss Wohnen, am 20. April im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, am 24. April im Liegenschaftsausschuss, am 4. Mai im Stadtentwicklungsausschuss und am 8. Mai im Bauausschuss beraten.

ag