Symbolbild explodierender Böller

Köln | Wo darf zum kommenden Jahreswechsel in Köln geböllert werden und wo nicht? Mit einem Vorschlag der Stadtverwaltung zu einer Ausweitung der Böllerverbotszone beschäftigt sich am Montag, 27. November 2023, der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe und Internationales des Kölner Rates.

Gesamte Innenstadt Böllerverbotszone

Beschließt die Kölner Politik morgen den Vorschlag der Stadtverwaltung, dann darf in der Kölner Innenstadt im linksrheinischen Köln entlang der Ringe und auf den Kölner Ringen kein Böller mehr gezündet werden. Im Amtsdeutsch heißt dies dann: Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung ist verboten. Dies regelt die Stadt Köln in einer Allgemeinverfügung, über die die Politiker abstimmen müssen.

Stadtverwaltung sieht viele Gründe für das Böllerverbot

Der Lärm, Brände, Müll und Umweltbelastung werden innerhalb der engen innerstädtischen Bebauung als zunehmendes Problem des Silvesterfeuerwerks wahrgenommen. Die Stadt stellt die Behauptung auf, dass immer mehr Menschen in der Bevölkerung ein solches Böllerverbot ablehnten. Dies belegt die Stadtverwaltung mit einer Umfrage von YouGov, die am 4. Januar 2023 insgesamt 2.760 Erwachsende in Deutschland die Frage stellte: „Würden Sie ein generelles bundesweites Verbot von privatem Feuerwerk befürworten oder ablehnen?“ 41 Prozent befürworteten ein Verbot von Feuerwerk voll und ganz und 20 Prozent antworteten, dass sie ein solches eher befürworteten. Ob die Umfrage repräsentativ war, bleibt offen. Als weiteren Grund für ein Verbot von Böllern nennt die Stadtverwaltung, dass Ordnungskräfte und Mitarbeitende des Rettungsdienstes mit diesen angegriffen werden.

Die rechtliche Würdigung der Stadtverwaltung

Insbesondere in der Nacht vom 31.12.2023 auf den 01.01.2024 um 0.00 Uhr sei mit einem besonders hohen Personenaufkommen in der Verbotszone zu rechnen. Gerade an Silvester sei ein nicht unerheblicher Alkoholkonsum üblich, der zu einer Herabsetzung der Hemmschwelle hinsichtlich des Abbrennens von Silvesterfeuerwerk führen kann. Diese erhöhte Hemmschwelle kann in Verbindung mit den besonders dichten Menschenansammlungen in der Verbotszone zu einer deutlichen Erhöhung der Gefahr des unsachgemäßen Umgangs mit Feuerwerkskörpern und des Auftretens von Gesundheitsschäden führen. Das Verletzungspotential reicht dabei von Brandschäden an der Kleidung, Verbrennungen, Prellungen, Augenverletzungen und ähnlichem bis hin zum Verlust von Körperteilen, wobei alle denkbaren Gesundheitsschäden auch lebensbedrohlich sein können.

Die Abwägung des Schutzes der Bewohner:innen sowie der Besucher:innen des Bereiches innerhalb und außerhalb der Ringe vor Lärmbelästigungen und sonstigen belästigenden Nebenwirkungen ergibt daher einen eindeutigen Vorrang vor dem Interesse Einzelner am ungehinderten Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung. Die Handlungsfreiheit des Einzelnen nach Art. 2 Abs. 1 GG muss zurücktreten, soweit sie die Rechte Dritter auf Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen und Lärmbelästigungen verletzt.

Die Grünen forderten eine Ausweitung der Sicherheitszonen

Es waren die Grünen im Kölner Stadtrat, die eine Ausweitung der böllerfreien Sicherheitszonen am 2. Januar 2023 nach den Ereignissen vor allem in Berlin forderten.

Manfred Richter, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Kölner Rat, beobachtete die Lage an Silvester vor Ort in der Altstadt. Er kommentierte damals am 2. Januar:„Die Ereignisse in anderen Städten zeigen, dass die bisherigen böllerfreien Sicherheitszonen nicht ausreichen. Um die Gefahren durch das Böllern einzudämmen, brauchen wir in weiteren Bereichen der Stadt Sicherheitszonen für unsere Einwohner:innen und Einsatzkräfte. Weniger Böllern entlastet unsere ohnehin am Limit arbeitenden Kliniken und mindert gesundheitsschädlichen Feinstaub in unserer Luft. Für das nächste Silvester sollte die Verwaltung größere böllerfreie Zonen in Köln ernsthaft prüfen.“

ag