„Die Verkehrsblatt-Veröffentlichung des Bundesverkehrsministers hat  jetzt für die dringend benötigte Klarheit gesorgt: Die Beförderung der Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer ist wieder gesichert. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer müssen nicht mehr befürchten, an der Haltestelle stehen bleiben zu müssen, wenn der Rollstuhlstellplatz im Bus bereits belegt ist“, erklärte Angelika Gemkow.

Im Verkehrsblatt vom 15. März 2008 hat das Bundesverkehrsministerium eine diesbezügliche Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung angekündigt. Bisher konnte in Anwendung dieser Vorschriften
in neu angeschafften Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs in aller Regel nur noch ein Rollstuhlfahrer mitgenommen werden, da nur ein Rollstuhlstellplatz zur Verfügung steht. Zukünftig kann auch der Mehrzweckbereich im Fahrzeug von Rollstuhlfahrern genutzt werden. Die Länder sind aufgefordert worden, im Vorgriff auf die zu erwartende Rechtsänderung ab sofort hiernach zu verfahren.

„Ich gehe davon aus, dass die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung zeitnah erfolgt“, unterstrich Angelika Gemkow. „Mobilität ist das A und O für die Menschen mit Behinderung. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Teilnahme am allgemeinen gesellschaftlichen Leben. Wir müssen alles daran setzen, die Mobilität der Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern“.

[nh; Quelle: NRW-Staatskanzlei]