Düsseldorf | Die Bezirksregierung Düsseldorf ändert die mangelhaften Vorgaben für die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline von Bayer. Es sei eine entsprechende Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss erlassen worden, um die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf kritisierten Mängel zu beheben, teilte die Bezirksregierung am Dienstag mit. Das Gericht hatte die Nutzung der Pipeline untersagt, weil unter anderem der Nachweis der Erdbebensicherheit fehlte. Bayer begrüßte die Änderung.

Mit der Ergänzung wird den Angaben zufolge geregelt, dass vor dem Betrieb der Pipeline die Erdbebensicherheit der oberirdischen Anlagenteile nachzuweisen ist. Zudem wird ein Fachgutachten über die Gefahr von Bodenverflüssigung im Falle eines Erdbebens zum Bestandteil der Planfeststellung gemacht. Eine dritte Änderung ist eine Nebenbestimmung, wonach die Untersuchung des Baugrunds auf Hohlräume um einen Bereich bei Hilden erweitert wird.

Mit der 67 Kilometer langen Pipeline will Bayer Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion zwischen seinen beiden Standorten Dormagen und Krefeld transportieren. Kritiker befürchten Gasunfälle durch Lecks in der Leitung. Bayer erklärte, das Verwaltungsgericht habe das Pipeline-Projekt in weiten Teilen bestätigt, lediglich drei Unterthemen zur Erdbebensicherheit sollten eingehender von der Behörde geprüft werden. „Diese Punkte werden durch den Ergänzungsbescheid nun geregelt. Damit haben wir ein wichtiges Etappenziel erreicht“, sagte ein Sprecher. Das derzeit laufende Planänderungsverfahren für die Pipeline ist von den Änderungen nicht betroffen.

Autor: dapd