Karlsruhe | Ein Wohnsitzwechsel aus beruflichen Gründen berechtigt nicht dazu, einen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil am Mittwoch entschieden (XII ZR 62/15). Im konkreten Fall musste der Kunde eines Fitnessstudios in Hannover den Wohnsitz sogar wechseln, weil er als Soldat zunächst nach Köln und später nach Kiel abkommandiert wurde.

Trotzdem kein Grund, urteilten die Richter, „die Gründe für einen Wohnsitzwechsel – sei er auch berufs- oder familienbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm beeinflussbar“, hieß es. Anders könne es bei einer Schwangerschaft oder einer schweren Krankheit aussehen.

Autor: dts