Köln | Der 33-jährige Gürkan S., der wegen Mordes an seiner Ehefrau Hümeyra vor dem Landgericht Köln angeklagt war (report-k.de berichtete), wurde heute zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass Mordmerkmale im Laufe des Prozesses nicht hätten festgestellt werden können.

So sei die Tatwaffe, eine Pistole, mit der der geständige Angeklagte zweimal auf seine Frau schoss, nachweislich nicht als Mordwaffe für die Tötung von S. Frau beschafft worden, sondern aufgrund massiver Bedrohungen am Arbeitsplatz des Gerüstbauers, was durch seinen Arbeitgeber bestätigt worden sei. Deshalb sei nicht zu belegen, dass der Angeklagte die Waffe in Mordabsicht bei sich getragen habe, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Erwiesen sei, so das Gericht weiter, dass Gürkan S. am Abend des 25. November 2013 mit seiner Frau in einen heftigen Streit geraten sei, in dem beide angedroht hätten, die Kinder zu nehmen und den jeweils anderen zu Verlassen. Von der kurz zuvor getroffenen Entscheidung, den Bruder des Opfers als Streitschlichter zu konsultieren, nachdem man die Kinder bei der Großmutter in Obhut gegeben hatte, seien die beiden während der Fahrt abgekommen. Stattdessen lasse sich eindeutig nachweisen, dass das Fahrzeug von Gürkan S. sich in Richtung Rheinufer bewegt habe.

Mit aufgesetzter Waffe erschossen

Am Rheinufer angekommen sei der Streit eskaliert. S. habe seine Schusswaffe gezogen und aus einer Distanz von mindestens einem halben bis zu zwei Metern auf seine Frau geschossen und dabei auf den Kopf gezielt. Die Kugel sei ein Durchschuss in Höhe der Wange gewesen, der keine maßgeblichen Verletzungen nach sich gezogen hätte, stellte das Gericht fest.

Daraufhin habe das Opfer versucht, vor dem Täter zu fliehen. Auf der Treppe einer Kaimauer entlang des Rheins habe S. seine Frau eingeholt, mit dem linken Arm festgehalten und ihr mit der rechten Hand mit aufgesetzter Waffe einen Kopfschuss verpasst. Spuren am Tatort wiesen dies eindeutig nach. Der zweite Schuss habe direkt zum Tod geführt, so das Gericht.

„Tat ist unfassbar“

„Die Tat ist unfassbar und durch nichts zu entschuldigen“, so die Vorsitzenden Richterin Ulrike Grave-Herkenrath bei der Urteilsverkündung, kein Urteil und kein Gericht der Welt könne den Kindern ihre Mutter zurückgeben. Gürkan und Hümeyra S. hatten zwei gemeinsame Kinder, mit denen der heute Verurteilte noch in der Nacht nach der Tat in Richtung Türkei geflüchtet war, wo er sich, bevor er sich den deutschen Behörden stellte, in einem Haus im Besitz der Familie aufhielt.

Autor: Daniel Deininger
Foto: Blieb während der Urteilsverkündung hinter seinen Verteidigern sitzen: Gürkan S., wegen Totschlags an seiner Frau zu zehn Jahren Haft verurteilt.