"Ein Verbot der Bildersuche hätte die Nutzbarkeit des Internets deutlich eingeschränkt", sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. Zuvor hatten Inhaber von Bildrechten mehrfach vor Gerichten dagegen geklagt, dass ihre Abbildungen in Miniatur-Form bei Suchmaschinen erscheinen konnten. Der BGH hat nun erklärt, dass diese Vorgänge legal sind. Homepage-Betreiber können ihre Seiten schließlich so einstellen, dass Bilder von Suchmaschinen nicht gefunden werden. Bildrecht-Inhaber können den Anbietern von Suchmaschinen zudem mitteilen, dass sie keine Wiedergabe ihrer Bilder wünschen.


[dts]