Köln | Am frühen Abend des 12. Juni nahm die Kölner Polizei Sief Allah H. in seiner Wohnung in Köln-Chorweiler fest. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen und führte den Verdächtigen am gestrigen Mittwoch, 13. Juni, am Bundesgerichtshof dem Ermittlungsrichter vor. Der erließ Haftbefehl. Die Bundesanwaltschaft wirft Sief Allah H. vor gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben und geht einem Anfangsverdacht einer schweren staatsgefährdenden Straftat nach. Erste Ergebnisse der Durchsuchung der Wohnräume wurden bekannt gegeben.

Die Bundesanwaltschaft teilte schriftlich mit: „Ab Mitte Mai 2018 begann Sief Allah H. damit, die für die Gewinnung von Rizin notwendigen Gerätschaften und Substanzen zu beschaffen. Unter anderem erwarb er bei einem Internetversandhändler 1.000 Rizinussamen sowie eine elektrische Kaffeemühle. Anfang Juni 2018 setzte der Beschuldigte sein Vorhaben um und stellte erfolgreich Rizin her. Dieses konnte bei dem Beschuldigten sichergestellt werden.“ Der Stoff Rizin fällt in Deutschland unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und kann etwa bei Injektion oder Inhalation für Menschen tödlich wirken. Mehrere Medien berichten davon, dass der Tipp zu den polizeilichen Maßnahmen gegen Sief Allah H. Vom amerikanischen Geheimdienst CIA kam, als dieser die Rizinussamen online bestellte.

Nicht geklärt sei, so die Bundesanwaltschaft, ob der Beschuldigte das Rizin für einen Anschlag in Deutschland nutzen oder einsetzen wollte. Die Bundesanwaltschaft: „Vor diesem Hintergrund besteht derzeit kein dringender Tatverdacht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB).“ Weiter heißt es: „Anhaltspunkte für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung sowie eine nach Ort und Zeitpunkt konkretisierte Anschlagsplanung bestehen nicht.“

Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft.

Autor: ag