Berlin | Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung mit einer breiten Mehrheit beschlossen. 516 Abgeordnete stimmten in der namentlichen Abstimmung dafür, 58 dagegen und sieben enthielten sich.

Das Gesetz sieht eine Arbeitsteilung bei der Atommüll-Entsorgung zwischen dem Staat und den Energiekonzernen vor: Die AKW-Betreiber sollen weiterhin für die Stilllegung und den Abriss der Atomkraftwerke verantwortlich sein, während der Bund ihnen die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls abnimmt. Dazu werden die Betreiber aber verpflichtet, einen Betrag von gut 17 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen, heißt es in dem Gesetz. Inklusive eines Risikoaufschlag von 35,47 Prozent belaufen sich die Einzahlungen der Betreiber in den Fonds auf etwa 23,5 Milliarden Euro. Der Bundesrat befasst sich am Freitag mit dem Gesetz.

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