Berlin | Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat mit Blick auf den Karfreitag vor illegalen Autorennen gewarnt und mehr Personal sowie eine bessere technische Ausstattung für die Beamten gefordert.
„Autobegeisterte aus der Poser- und Tuner-Szene feiern seit mehreren Jahren den Karfreitag als `Car Friday`, an dem sie an zahlreichen Orten in ganz Deutschland ihre für die neue Saison getunten PS-starken Fahrzeuge präsentieren“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe). „Oft kommt es dabei nicht nur zu gefährlichen Eingriffen in die Sicherheit der Fahrzeuge, sondern auch zu illegalen Autorennen.“
Die Polizei müsse personell so verstärkt werden, „dass sie die Raser-Szene nicht nur am Car Friday in den Blick nehmen kann“, so Mertens. Zudem müssten die Verkehrsdienste der Polizei technisch so ausgestattet werden, dass sie Manipulationen an den Fahrzeugen schneller erkennen können. „Viele Tuning-Begeisterte blenden einfach aus, dass sie bei der Suche nach dem ultimativen Kick zu einer tödlichen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.“
Die „Boliden“ müssten aus dem Verkehr gezogen werden, sagte der Gewerkschafter. „Das geht aber nur durch konsequente Kontrollen der Tuner-Szene.“ Die Strafrechtsverschärfung im Jahr 2017, wonach illegale Rennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat hochgestuft wurden, hält Mertens alleine nicht für ausreichend.
Nürburgring zentraler Treffpunkt im Westen
Die Eifel und Ardennen sind im Westen einer der Anziehungspunkte für die Raser- und Poserszene und dort vor allem der Nürburgring. Die Polizei in Adenau, die für den Bereich des Nürburgringes verantwortlich ist mahnte daher im Vorfeld: „Wer nicht zum Nürburgring muss, sollte diesen Bereich großräumig umfahren“. Die Betreibergesellschaft rüstete ihre Sicherheitskräfte auf und will die Region vor Lärm und Vermüllung schützen. Auch ein Campingverbot gilt. Die Polizei will in dem Bereich streng kontrollieren.
Wer durch die Eifel oder durch Köln rasen will, der sollte sich vorher das Strafgesetzbuch einmal ansehen und dort dem §315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen besondere Aufmerksamkeit widmen. Denn es ist nicht nur das Rasen nicht erlaubt, sondern das Strafgesetzbuch untersagt die Ausrichtung eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen oder dessen Durchführung. Also alleine die Verabredung zum schnellen Fahren steht unter Strafe. Und die ist nicht gering: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe. Schon der Versuch ist strafbar.