Köln | aktualisiert | Am morgigen Sonntag wird es in Köln insgesamt fünf Demonstrationen geben. Auf der Deutzer Werft eine Standkundgebung von Nationaltürken, am Heumarkt die Jugendorganisationen und „Köln gegen Rechts“, allerdings laufen hier noch die Kooperationsgespräche, eine kleine Standkundgebung vor dem LVR Turm von 20 Personen unter dem Titel „Erdogans verlängerter Arm“ und einen Aufzug von „Pro NRW“ mit Rechten aus NRW. Das Bundesverfassungsgericht hat die Urteile des Verwaltungsgericht Köln und des OVG Münster bestätigt, dass der Veranstalter der türkischen Großkundgebung auf der Deutzer Werft auf der Videoleinwand keine Übertragungen aus der Türkei senden darf.

Stand: 23:15 Uhr

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verwaltungsgerichtsurteil zur Kundgebung Deutzer Werft

Die Veranstalter der Pro-Erdogan-Kundgebung wollten morgen eine Videoleinwand betreiben und dort auch Politiker aus der Türkei zuschalten. Die Kölner Polizei hat dies untersagt, wollte sogar die gesamte Videoleinwand verbieten. Den Betrieb der Videoleinwand gestattete das Verwaltungsgericht Köln und das OVG in Münster. Aber die Richter sahen Übertragungen aus der Türkei nicht als nicht mit dem Versammlungsrecht vereinbar. Dagegen zogen die Veranstalter vor das Bundesverfassungsgericht. Das bestätigte jetzt die Gerichtsurteile aus Köln und Münster.

Der Antragsteller wollte beim Bundesverfassungsgericht erreichen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 15 B 876/16) und des Verwaltungsgerichts Köln (Aktenzeichen 20 L 1790/16) vom 29. Juli 2016 aufzuheben sowie die aufschiebende Wirkung des Antrags vom 29. Juli 2016 bzw. der Klage vom 29. Juli 2016 betreffend die Versammlung am 31. Juli 2016 zum Thema Militärputsch in der Türkei wiederherzustellen.

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat durch den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Masing und die Richterin Baer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Begründung fest, dass der Antrag bereits unzulässig sei, weil die Vollmacht der Rechtsvertreter des Antragstellers nicht den Erfordernissen des § 22 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG entsprachen. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil eine Verfassungsbeschwerde in gleicher Sache nach dem Vorbringen des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte. Es ist danach nicht ersichtlich, dass die angegriffenen Entscheidungen Grundrechte des Antragstellers verkannt hätten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar.

Damit darf der Veranstalter der Großkundgebung morgen auf der Deutzer Werft eine Videoleinwand betreiben und damit die Veranstaltung selbst übertragen, aber keine Übertragungen oder Einspieler mit Politikern aus der Türkei übertragen.

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Kein Verbot der Pro-Erdogan-Versammlung

Stand 18:30 Uhr

Die Kölner Polizei teilt mit, dass der Veranstalter der „Pro NRW“-Versammlung aktuell nicht erreichbar sei. Mit dem Veranstalter soll nun kurz vor Beginn der Versammlung am Kölner Hauptbahnhof ein Gespräch über die Aufzugsroute stattfinden. Polizeipräsident Jürgen Mathies lässt schriftlich mitteilen, dass er besorgt sei, aber entschlossen Ausschreitungen zu verhindern.

Die UETD hat mittlerweile das Bundesverfassungsgericht angerufen, um doch noch eine Übertragung aus der Türkei auf die von den Verwaltungsgerichten genehmigten Großleinwände durchzusetzen. Dies hatten das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht in Münster als nicht vereinbar mit dem deutschen Versammlungsrecht zurückgewiesen. Zu einem möglichen Verbot der Versammlung auf der Deutzer Werft, zitiert eine Mitteilung der Polizei Mathies so: „“Ich habe gestern bis in die späten Abendstunden und am heutigen Vormittag viele Gespräche geführt. Wir haben die Versammlungs-, Gefährdungs- und Kräftelage erörtert. Ein Verbot der Versammlung kommt nach Bewertung der Gefährdungsaspekte und insbesondere vor dem Hintergrund der Kräfteaufstockung rechtlich nicht in Betracht.“

Stand 17:00 Uhr

Die Nationaltürken auf der Deutzer Werft

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln der Demonstration der Nationaltürken das Aufstellen der Videoleinwand gestattet hat, allerdings mit der Auflage dort nur die aktuelle Veranstaltung auf der Deutzer Werft abzubilden, wurde dies vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, so Medienberichte. Der Polizei liege, so eine Sprecherin, mittlerweile ein ungefährer Ablaufplan vor. Dabei immer noch nicht gesichert, wer alles reden wird. Ein Minister, der gestern schon in Köln und in Berlin in informierten Kreisen im Gespräch war, ist der türkische Jugend- und Sportminister Cagatay Kilic. Auch der türkische Landwirtschaftsminister Mehmet Mehdi Eker soll sich angekündigt haben. Auf der Internetseite der UETD, der Union Europäisch Türkischer Demokraten, aus deren Reihen der Anmelder für die Deutzer Werft kommt, findet sich derzeit lediglich ein Flyer mit dem Hinweis „Ja zur Demokratie. Nein zum Staatsstreich. Demonstration in Köln Deutzer Werft, Sonntag 31.07.2016 – 15:00 Uhr“ Dazu findet sich eine „Plattform für Demokratie gegen Staatsstreich“ die sogar ein eigenes Logo aufweist. Diese findet sich allerdings nicht über Suchmaschinen, sondern führt lediglich auf die Seite der UETD uetd.info zurück. In einem Interview mit dem WDR spricht der Generalsekretär Bülent Bilgi davon, dass auch Oppositionsparteien zu der Demonstration aufgerufen haben.

Neue Kooperationsgespräche mit Ester Seitz

Ester Seitz hat die Demonstration für die auch „Pro NRW“ und die Partei „Die Rechte“ aus Dortmund mobilisieren angemeldet. Sie will um 14 Uhr am Hauptbahnhof Domseite starten durch die Tunisstraße über die Deutzer Brücke bis zum Ottoplatz laufen und dort eine Schlusskundgebung abhalten. Hier wird mit rund 1.000 Teilnehmern gerechnet. Allerdings finden hier noch Kooperationsgespräche mit der Polizei statt, die den Weg mit der Anmelderin noch festlegen will. Dass die Demonstration auch mit einem Aufzug stattfinden wird, das hat das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung deutlich gemacht und das Oberverwaltungsgericht in Münster nach Medienberichten und Aussage der Anmelderin bestätigt.

Die Gegendemonstration der Jugendorganisationen

Hier wird mit rund 2.000 Personen gerechnet. Das Bündnis „Köln gegen Rechts“ wird von der Südstadt zum Heumarkt ziehen und sich dort den Jugendorganisationen Jusos Köln, Julis Köln, Linksjugend [‘solid] Köln und Grüne Jugend Köln anschließen. Dort wird ab 14 Uhr eine Standkundgebung stattfinden

Mehr Polizeibeamte

Durch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes wird die Kölner Polizei ihre Einsatzstärke noch einmal erhöhen. Statt 2.300 Einsatzkräften, werden 2.700 Beamte in Köln am Sonntag im Einsatz sein. Die zusätzlichen Kräfte kommen aus anderen Bundesländern.

Autor: Andi Goral