Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird sich mit Krawallen nach der 0:2-Niederlage des Bundesligisten Eintracht Frankfurt gegen den 1. FC Köln am Samstagnachmittag befassen. Dies bestätigte DFB-Mediendirektor Ralf Köttker am Sonntag.

Am Montag wird es mit Blick auf das Saisonfinale am Samstag mit dem Duell zwischen Meister Borussia Dortmund und Frankfurt eine Sicherheitsbesprechung mit allen Beteiligten geben. "Dabei werden DFL, DFB sowie staatliche Stellen mit den Klubs nötige Maßnahmen für den reibungslosen Ablauf des Spiels erörtern", sagt DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus am Sonntag.

"Das Verhalten dieser Personen ist völlig inakzeptabel. Wichtig ist jetzt bei aller Emotionalität eine objektive Beurteilung der Situation. Und hier ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Frankfurter Polizei, wie auch der Sicherheits- und Ordnungsdienst von Eintracht Frankfurt, sehr besonnen und professionell reagiert haben. Dennoch müssen wir alles tun, um solche Vorkommnisse in Zukunft gänzlich zu verhindern", kommentierte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn.

Nach der Heimpleite hatten rund 150 Frankfurter Hooligans den Rasen der Commerzbank-Arena gestürmt. Die Polizei musste Schlagstöcke und Pfefferspray einsetzen, um die Randalierer zurückzudrängen.

Der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) hat derweil vehement gegen das Vorgehen des Vereins und des Ordnungspersonals gegen akkreditierte Fotografen protestiert. "Das Verbieten von Foto-Aufnahmen ca. 45 Minuten nach dem Spiel in einer mittlerweile schon deeskalierten Situation empfinden wir als Zensur", hieß es vonseiten des VDS. Außerdem habe es tätliche Übergriffe durch Vertreter des Ordnungsdienstes der Eintracht auf einen akkreditierten Fotografen, der seiner Arbeit nachging, gegeben.

"Wir erbitten eine Stellungnahme des Vereins Eintracht Frankfurt und fordern sowohl den Verein Eintracht Frankfurt als auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) auf, alles dafür zu tun, dass sich solche Vorkommnisse nicht wiederholen", hieß es weiter. Weitere rechtliche Schritte gegen den Verein oder das Ordnungspersonal behalten sich die Beteiligten vor.

[SID]