Der in diesem Werk erzeugte Zucker für die menschliche Ernährung sei nicht betroffen, wie Untersuchungen des Unternehmens laut der nordrhein-westfälischen Landesregierung belegen. Bei den verunreinigten Futtermitteln handelt es sich laut Regierung um kleingeschnittene Teile von Zuckerrüben, aus denen bereits der Zucker extrahiert wurde und die an Nutztiere verfüttert werden. Diese so genannten Zuckerrüben-Schnitzel wurden Anfang Oktober hergestellt und waren bereits zum größten Teil an Landwirte, Händler und Mischfutter-Hersteller in Bayern, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und die Niederlande ausgeliefert. Die Abnehmer der Ware und die zuständigen Behörden wurden unmittelbar nach Bekanntwerden des Analyseergebnisses durch das Unternehmen informiert, so das Land. Die Verfütterung der noch vorhandenen Ware aus der verunreinigten Partie wurde behördlich untersagt.

Keine Gefahr für Verbraucher
Auch wenn Teile der Zuckerrüben-Schnitzel schon im Futtertrog gelandet sind, ist laut Land nicht von einer Gefahr für den Verbraucher auszugehen. Überschreitungen der Grenzwerte in Milch oder Fleisch, welche von den Tieren stammen, die mit den Zuckerrüben-Schnitzeln gefüttert wurden, seien nicht zu erwarten, da die aktuell gefundenen Gehalte an Dioxin in den Futtermitteln nur leicht über dem EU-weit festgelegten Höchstwert lägen. Zudem würden Zuckerrüben-Schnitzel in der Ration von Wiederkäuern, Zuchtsauen und Pferden nur mit geringen Anteilen eingesetzt. Eine Verwendung in der Fütterung von Geflügel und Mastschweinen sei aus ernährungsphysiologischen Gründen nicht üblich. Warum es in der Zuckerfabrik zu diesen Verunreinigungen gekommen ist, steht noch nicht fest. So lange die Ursache nicht geklärt ist, ist das Unternehmen verpflichtet, jede Partie Zuckerrüben-Schnitzel auf Dioxine zu untersuchen. Diese Ware darf erst dann verfüttert werden, wenn das Ergebnis der Analyse zeigt, dass keine Dioxin-Belastung vorliegt. Ebenfalls wurden amtliche Proben von Futtermitteln des Unternehmens genommen. Die Ergebnisse werden Mitte dieser Woche erwartet.

Die Forderung nach verpflichtenden Eigenuntersuchungen wurde von Nordrhein-Westfalen bereits zu Beginn dieses Jahres in die Diskussion um die Sicherheit von Futtermitteln eingebracht. Entsprechende gesetzliche Änderungen liegen derzeit sowohl auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene in Entwürfen vor.

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