Düsseldorf | Der Lebensmittelkonzern Dr. Oetker hat im Rechtsstreit mit Aldi um einen gefleckten Kinderpudding eine Schlappe erlitten.

Laut einer Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts darf der Discounter Aldi Süd seinen Pudding „Flecki“ weiter verkaufen. Die Richter sahen den Oetker-Pudding „Paula“ durch den Aldi-Pudding nicht in unlauterer Weise kopiert. Die Geschmacksmuster seien unterschiedlich. Beide Produkte ahmen das Muster eines Kuhfells nach und werben mit einer Comic-Kuh auf dem Deckel. Bereits in erster Instanz war Dr. Oetker mit seinem Verbotsantrag beim Düsseldorfer Landgericht gescheitert.

Autor: dapd