Symbolbild Stadtbahn der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB)

Köln | Wer einen E-Tretroller mit in eine Stadtbahn oder einen Bus der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) nehmen möchte für den gelten ab 1. März 2024 neue Regeln. Die Mitnahme ist in allen Fahrzeugen verboten. Auch in den Bussen der Subunternehmen ist eine Mitnahme untersagt.

Der Grund:  Brandschutz

Der Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen. In- und Ausland haben mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Akkus von E-Tretrollern gezeigt, weshalb die Sicherheitsanforderungen für die E-Tretroller erhöht werden müssen. Derzeit sind diese deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge, was eine erhöhte Gefahr eines Akkubrandes birgt. Ein solcher Brand birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeiter durch giftige Rauch- und/oder Flammbildung.

Pedelecs, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen sind von dem Verbot ausgenommen, da ihre Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema vorliegen oder die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben, behält sich die KVB vor, das Verbot aufzuheben.